Hallo miteinander,
kurz zur Vorgeschichte:
Ich habe vor 34 Monaten bei einem bekannten Versandhandel ein Notebook erworben, welches vor wenigen Tagen den Geist aufgegeben hat, der Bildschirm bleibt schwarz, VGA Anschluss auch also -> Grafikchip (Nvidia 8600M GT) defekt. Garantie (24 Monate) ist natürlich abgelaufen.
Nun habe ich im Internet recherchiert, es gibt bei dieser GPU-Chipserie einen bekannten Produktionsfehler (http://tinyurl.com/ogshk3). Weil Nvidia dies monatelang geheim hielt wird sogar von den Aktionären geklagt (http://tinyurl.com/kj689k). Nvidia stellte zur Reperatur mittlerweile über 200mio US-dollar bereit.
Aufgrund fehlender Information seitens Nvidia, Asus oder meinem Versandhändler (Rückrufaktion o.ä.) bekam ich das natürlich erst JETZT mit.
Nun zu eigendlichen Frage:
Der Sachmangel (fehlerhafter Grafikchip) bestand doch somit nachweislich schon beim Verkauf (Beweislastumkehr da >6Monate alt) und ist doch zusätzlich ein versteckter Mangel?
Nur kann ich das nach deutschem Recht jetzt noch ankreiden? Oder sind meine Ansprüche schon verfallen?
Danke im vorraus!
Christian