Verjähren versteckte Mängel nach Garantieablauf?

Hallo miteinander,

kurz zur Vorgeschichte:
Ich habe vor 34 Monaten bei einem bekannten Versandhandel ein Notebook erworben, welches vor wenigen Tagen den Geist aufgegeben hat, der Bildschirm bleibt schwarz, VGA Anschluss auch also -> Grafikchip (Nvidia 8600M GT) defekt. Garantie (24 Monate) ist natürlich abgelaufen.

Nun habe ich im Internet recherchiert, es gibt bei dieser GPU-Chipserie einen bekannten Produktionsfehler (http://tinyurl.com/ogshk3). Weil Nvidia dies monatelang geheim hielt wird sogar von den Aktionären geklagt (http://tinyurl.com/kj689k). Nvidia stellte zur Reperatur mittlerweile über 200mio US-dollar bereit.

Aufgrund fehlender Information seitens Nvidia, Asus oder meinem Versandhändler (Rückrufaktion o.ä.) bekam ich das natürlich erst JETZT mit.

Nun zu eigendlichen Frage:
Der Sachmangel (fehlerhafter Grafikchip) bestand doch somit nachweislich schon beim Verkauf (Beweislastumkehr da >6Monate alt) und ist doch zusätzlich ein versteckter Mangel?
Nur kann ich das nach deutschem Recht jetzt noch ankreiden? Oder sind meine Ansprüche schon verfallen?

Danke im vorraus!
Christian

Hallo ChristianM1984

Das mit den versteckten Mängeln gibt es nach meinem Wissen rechtlich nicht. Man redet da zwar immer drüber aber im HGB gibt es das so nicht. Aber als privatperson würde für dich ohnehin das BGB gelten.

Trotzdem würde ich das ganze versuchen. Brief schreiben kostet ja nichts, aber ich kann dir leider kenen Paragraphen nennen, auf den du dich berufen kannst.

Gruß Frank

Ja