Hallo Experten,
habe da mal eine Frage und zwar wie sieht es mit Verjährung von Rechnungen aus? Bsp. Bestellung Mitte 2003, es kam angeblich eine Mahnung im Sep. 2004 seitdem ist nichts weiter passiert und dann kommt urplötzlich ein schreiben mit einer Forderung die dem doppeltem Warenwert entspricht… Meine Frage ist, ist die Sache schon verjährt? So wie ich es in der Schule gelernt habe ist die Forderung am 01.01.07 verjährt, d.h. der Gläuberiger kann seine Ansprüche nicht mehr geltend machen… Liege ich damit richtig?
Ich danke schon mal für Antworten
LG Giulia