Verjährt ein Vollzug der Beitrags-undGebührensatzu

Verjährt ein Vollzug der Beitrags-und …

… Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung?
Habe 1991 ein Haus gekauft und danach das Dachgeschoss ausgebaut. Nichtwissend habe ich dies dem Zweckverband zur Wasserversorgung nicht gemeldet.
2001 habe ich das Haus verkauft. Letztes Monat beim Wechsel der Wasseruhr, wurde festgestellt, daß das Dachgeschoss ausgebaut ist. Jetzt muß ich nach 20 Jahren 435€ nachzahlen. Meine Frage: Kann sowas verjähren? Wenn ja, nach wieviel Jahren?
Vielen Dank.

Hallo,
zur Verjährung kann ich leider nichts sagen.
Allerdings wäre die Forderung m.E. nur tragbar, wenn im DG Sanitärgegenstände installiert wurden.
Für mich stellt sich hier die Frage, warum überhaupt eine Nachforderung gestellt wird. Das Wasser wurde doch auch nach Umbau/Ausbau über die Wasserühr gezählt und abgerechnet, oder?
Wurde das DG vermietet?
MfG, Sani