verjährt eine alte Leihvereinbarung über Geld?

Liebe/-r Experte/-in,
zwischen 1992 und 1996 hat mir der Vater eines Freundes 10000 € für das Studium geliehen mit der mündlichen Abrede, es später, wenn man voll im Beruf ist, es zurückzahlen. Es gibt keinen Vertrag, nur alte Briefe und emails dazu. Der Herr ist nun 75 und will das Geld sehr kurzfristig zurück. Ich bin bereit zur Rückzahlung, habe als Geste 500 € überwiesen (ohne Zweckangabe), kann es derzeit aber wirtschaftlich nicht oder nur in kleineren Raten. Das tut mir leid, ich kann es aber nicht ändern.

Ist die Forderung rein rechtlich verjährt (Schuldrechtsmod.gesetz)?
Oder gelten noch die 30 Jahre (?) nach BGB § 197 etc.
Lebt die Forderung wieder auf durch Absichtserklärungen?
Lebt die Forderung wieder auf durch eine Teilzahlung?

Herzlichen Dank für Eure/Ihre Antworten,

Jan

Ich kann Dir leider nicht helfen

Bei Schuldanerkenntnis wird eine neue Verjährung in Gang gesetzt.

Sorry nicht mein Thema.

MfG

Hallo!

Ich ersuche um Verständnis, dass ich keine Rechtsberatung per e-mail oder PN anbiete.

mfg
Mag. Thomas Loos

Das ist ein kniffliger Fall. Ich bin zwar Volljurist, aber auch seit Jahrzehnten aus dem Tagesgeschäft raus und habe keine Bibliothek verfügbar. Daher Erste Hilfe mit Online-Mitteln:
Ein Anspruch des alten Herrn (AH) könnte aus § 488 BGB gegeben sein. Verjährung? Nein, denn die währt 30 Jahre.
Gem. Art. 229, § 6 EGBGB (http://dejure.org/gesetze/EGBGB/229.html) gilt für Schuldverhältnisse bei Inkrafttreten des SchuldRReformG die bislang geltende Regelung, also keine Verkürzung der Verjährung auf 3 Jahre.

Also musst du zahlen. Das ist ja auch OK, denn damit musstest du ja immer rechnen. Biete Ratenzahlung an in einer Höhe, mit der du leben kannst.

hmm, danke für den kurzen Hinweis, Jan

Bei Schuldanerkenntnis wird eine neue Verjährung in Gang
gesetzt.

okay, nur warum haben Sie sich dann hier als Experte im Bereich Recht registriert?
Übrigens helfe ich immer, wenn in diesem Forum mich jemand wegen meiner Profession etwas fragt…
MfG Jan Reimond

Danke sehr für diese erste Einschätzung.
MfG J.R.