es geht um folgenden Sachverhalt, jemand hat im Jahre 2005 einen Strafantrag gegen seinem ehemaligen Arbeitgeber gestellt wegen vorenthaltung von Arbeitsentgeld, der beschuldigte war nicht auffindbar, da er sich abgesetzt hatte, daraufhin schrieb die staatsanwaltschaft dem geschädigten, das das Verfahren vorläufig eingestellt werden muß, da der beschuldigte nicht auffindbar sei.
Der geschädigte, hat vor zwei monaten den Beschuldigten ausfindig gemacht und dies der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, diese wiederum sagte, das er bereits zu einer Geldstrafe verurteilt sei und diese auch beglichen habe, und das der geschädigte seine forderung selbst vor dem Gericht geltend machen muß, allerdings ist die Verurteilung auch schon im Jahre 2005 gewesen und die staatsanwaltschaft seit dem schreiben, das das verfahren vorläufig eingestellt wurde, dem geschädigten nichts mehr mitgeteilt hat.
Die fragen beriehen sich jetzt darauf ob die Sache nach nun 4 Jahren verjährt ist, und wenn ja, ver dann dafür haftbar gemacht werden kann, weil die staatsanwaltschaft da ja geschlafen hat?
es geht um folgenden Sachverhalt, jemand hat im Jahre 2005
einen Strafantrag gegen seinem ehemaligen Arbeitgeber gestellt
wegen vorenthaltung von Arbeitsentgeld, der beschuldigte war
nicht auffindbar, da er sich abgesetzt hatte, daraufhin
schrieb die staatsanwaltschaft dem geschädigten, das das
Verfahren vorläufig eingestellt werden muß, da der
beschuldigte nicht auffindbar sei.
Du hast eine Anzeige wegen Unterschlagung gemacht, verstehe ich das richtig?
Der geschädigte, hat vor zwei monaten den Beschuldigten
ausfindig gemacht und dies der Staatsanwaltschaft mitgeteilt,
diese wiederum sagte, das er bereits zu einer Geldstrafe
verurteilt sei und diese auch beglichen habe, und das der
geschädigte seine forderung selbst vor dem Gericht geltend
machen muß, allerdings ist die Verurteilung auch schon im
Jahre 2005 gewesen und die staatsanwaltschaft seit dem
schreiben, das das verfahren vorläufig eingestellt wurde, dem
geschädigten nichts mehr mitgeteilt hat.
Du verwechselst hier die strafrechtliche und die privatrechtliche Seite, kann das sein? Du möchtest das Dir noch zustehende Geld? Das kann die Staatsanwaltschaft nicht für Dich einklagen, hierfür müsstest Du einen arbeitsrechtlichen Prozess anstreben. D. h., Du müsstest die Dir noch zustehende Forderung gerichtlich geltend machen. Allerdings dürfte der Anspruch hier bereits verjährt sein:
Die fragen beriehen sich jetzt darauf ob die Sache nach nun 4
Jahren verjährt ist, und wenn ja, ver dann dafür haftbar
gemacht werden kann, weil die staatsanwaltschaft da ja
geschlafen hat?
Die Staatsanwaltschaft macht nur die strafrechtliche Seite, die zivilrechtliche (Geltendmachung der Forderung) hätte vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden müssen. Dies ist nicht die Aufgabe der Staatsanwaltschaft sondern die Aufgabe des Gläubigers.