Max Mustermann bekommt aus heiterem Himmel im März 2007 von einem Inkassobüro ein Schreiben. Angeblich hat er im September 2003 (!) über ein Telekommunikationsunternehmen für sage und schreibe 2,45 Euro Dienstleistungen in Anspruch genommen und angeblich noch nicht bezahlt. Max Mustermann ist sehr erstaunt, denn die im Anschreiben erwähnte Zahlungsaufforderung hat er nie bekommen. Außerdem ist auch kein Datumshinweis zu ersehen, wann diese Zahlungsaufforderung erfolgt sein sollte.
Darüberhinaus wundert sich Max M. darüber, daß das Anschreiben auf dem Briefbogen einer Anwaltskanzlei geschrieben wurde, der Überweisungsträger jedoch den Namen eines Inkassobüros trägt - eine GmbH-Firma übrigens. Im Briefbogen der Anwaltskanzlei ist jedoch keinerlei Zusammenhang zwischen diesen Unternehmen erkennbar.
Wie sollte sich Max M. nun verhalten? Gar nichts tun, weil die Forderung verjährt ist? Die Kanzlei anschreiben, auf die Widersprüche hinweisen, darauf verweisen, daß ihm weder Zahlungsaufforderung noch Rechnung vorliegt?
Beschäftigungstherapie betreiben, indem er die mahnende Stelle um Zusendung einer Vollmacht sowie einer Rechnungskopie bittet?
Was wäre aus Eurer Sicht die klügste Vorgehensweise für unseren bedauernswerten Max Mustermann?
Gespannt den Antworten entgegensehend
grüßt mit einem „Danke-Schön“
Marlene
Ansprüche des Jahres 2003 sind nach §195, § 199 BGB verjährt.
Hallo Frank,
danke für die schnelle Antwort… Nur: wird die Verjährung nicht unterbrochen durch eine Zahlungsaufforderung? Wer müßte den Nachweis erbringen? Max Mustermann erhielt ja nie eine und konnte dadurch auch nicht eher reagieren… Wie würde ein Gericht sich verhalten, da mit gerichtlichen Schritten gedroht wird?
nein, durch eine bloße zahlungsaufforderung wird die verjährung nicht gehemmt. max mustermann kann sich beruhigt zurücklehnen…
verjährungshemmende maßnahmen muss grds. der beweisen, der sich darauf beruft, hier also das inklassounternehmen. solche sind denkbar u.a. durch VERHANDELN der parteien über den anspruch oder einleitung irgendwelcher gerichtlicher maßnahmen.
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Max Mustermann bekommt aus heiterem Himmel im März 2007 von
einem Inkassobüro ein Schreiben. Angeblich hat er im September
2003 (!) über ein Telekommunikationsunternehmen für sage und
schreibe 2,45 Euro Dienstleistungen in Anspruch genommen und
angeblich noch nicht bezahlt. Max Mustermann ist sehr
erstaunt, denn die im Anschreiben erwähnte
Zahlungsaufforderung hat er nie bekommen. Außerdem ist auch
kein Datumshinweis zu ersehen, wann diese Zahlungsaufforderung
erfolgt sein sollte.
Darüberhinaus wundert sich Max M. darüber, daß das Anschreiben
auf dem Briefbogen einer Anwaltskanzlei geschrieben wurde, der
Überweisungsträger jedoch den Namen eines Inkassobüros trägt -
eine GmbH-Firma übrigens. Im Briefbogen der Anwaltskanzlei ist
jedoch keinerlei Zusammenhang zwischen diesen Unternehmen
erkennbar.
Wie sollte sich Max M. nun verhalten? Gar nichts tun, weil die
Forderung verjährt ist? Die Kanzlei anschreiben, auf die
Widersprüche hinweisen, darauf verweisen, daß ihm weder
Zahlungsaufforderung noch Rechnung vorliegt?
Beschäftigungstherapie betreiben, indem er die mahnende Stelle
um Zusendung einer Vollmacht sowie einer Rechnungskopie
bittet?
Meine Meinung ebenfalls: Drauf ankommen lassen, was der Anspruchsteller wohl als nächstes unternimmt (da tatsächlich Verjährungsfall). (Bloß nicht noch Kosten ausgeben für wer weiß wen.) Wäre interessant, später mal zu hören, was Forderer unternimmt, schreib dann doch mal wieder. Vielleicht interessiert es die anderen auch.
gruss flexi, (an solchen Themen immer interessiert) hab auch einige solche oder ähnliche „Fälle“ als Beispiel.