Verjährundsfrist f. poliz.Führungszeugnis

Hallo alle zusammen,

weiß einer, wann die Verjährungsfrist für das polizeiliche Führungszeugnis beginnt?
Also, zB. ab Urteilsverkündung, ab Haftende oder ab Bewährungsende?

Vielen Dank schon mal für die Antworten.

Moin Holger,

üblicherweise beginnen alle Fristen an dem Zeitpunkt, an dem ein Urteil, eine Entscheidung, eine Maßnahme rechtskräftig geworden ist.

Es gibt das Bundeszentralregister (das heißt jetzt anders; darauf hat mich vor einigen Tagen jemand aufmerksam gemacht). Alles Wichtige darüber findest Du hier:

http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=2693

Und wenn Du genau wissen willst, wie das jetzt heißt, dann mußt Du im Inhaltsverzeichnis dieses Bretts ein wenig nach unten gehen; der Artikelbaum ist noch vorhanden.

Gruß - Rolf

Hallo Rolf,

und danke für Deine schnelle Antwort. Habe mal so ein bißchen rumgestöbert und so wie es aussieht, bin ich geläutert.
Also: konkrete Frage, konkrete Antwort: 1997 verurteilt (nicht wegen Sexualdelikte), 3 Jahre u. 3 Monate bekommen. 2000 entlassen mit 3 Jahren Bewährung. Nicht gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, nie wieder was vorgefallen und es war eine einmalige Sache.
Frage: wenn ich heute ein polizeiliches Führungszeugnis beantrage, steht da heute noch was drin? Kann ich mich bewerben und mit gutem Gewissen sagen, ich bin nicht vorbestraft?
Gruß Holger!

Soweit ich mich erinnere,hängt die Verjährungsfrist von der Schwere der verhängten Strafe ab.
Ganz dunkel meine ich mich zu erinnern,dass die Frist erst mit Verbüssung der Strafe läuft. Bin mir aber nicht sicher.
Bedenke auch,es gibt verschieden Arten des Auszugs: Für dich,für den Arbeitgeber oder für eine Behörde,oder so ähnlich.
Ich bin mir auch nicht sicher,ob die Daten dann wirklich aus dem Register gelöscht werden,oder ob sie nur nicht in den Auszug eingetragen werden. Zudem wie gesagt die unterschiedlichen Arten des Auszugs…
Ich denke aber,dein „Lebenslauf“ bleibt auf jeden Fall irgendwo gespeichert,wenn er auch nicht mehr auf dem "Führungszeugnis erscheint.
Wir Deutschen sind da überaus gründlich…

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Präziser
Was den Ablauf der Fristen betrifft-Zitat:
„Die Dauer der Freiheitsstrafe wird zu der Frist hinzuaddiert. Bei den Fristen wird immer vom Tag der Verurteilung an gerechnet.“

http://www.bundesjustizamt.de/cln_048/nn_257944/DE/T…

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Hallo Uwe,

ich dachte schon es kommt nichts mehr weil ich mich quasi geoutet habe, desswegen danke ich Dir um so mehr für die Antwort.
Es geht in erster Linie um das Führungszeugnis für Arbeitgeber, weil ich mich bei einer Firma bewerben wollte aber wusste das sie ein Führungszeugnis verlangen. Ich habe es dann gelassen. Ist schon nicht leicht mit so einem Händicap.
Wenn ich richtig rechne: Juni 97 Verurteilt. April 98 Haftantritt. März 2000 entlassen mit Reststrafe 1Jahr und 1Monat auf 3 Jahre Bewährung.
Juni97 + 5Jahre + 3,3Jahre Strafe =Löschung Sept. 2005, wenn nicht die Bewärung mitgerechnet wird.
Ich habe auch auf den Seiten den Bundesjustizamt gestöbert aber das Problem war das es zu jedem § ein Ausnahme § gibt. Da muss man schon Jurist sein um das zu kapieren.
Das beste ist, ich investiere mal das Geld und beantrage einfach mal einfach ein Zeugnis.

Gruß und Dank, Holger!