verjährung

Hallo, ich habe einer Freundin 1998 500.-DM geliehen, die ich nun gerne wieder zurück hätte, da ich das Geld brauche. Sie hat mir damals den Empfang des Geldes auch unterschrieben, so dass ich etwas in der Hand habe. Wie sieht es aber mit der Verjährung meines Anspruchs aus. Ich habe gehört dass es eine Schuldrechtsreform gab und die Verjährungsfristen geändert wurden. Betrifft mich das?

Hallo Swen,

wenn Du dieses Brett aufrufst, findest Du im unteren rechten Frame einen Verweis auf die Linklisten.
Ich habe mal ganz unverbindlich dort den jura-lotsen aufgerufen und im Suchfeld Verjährung eingetragen. Da gibt es jede Menge zu dem Thema Verjährung, unter anderem eine Liste der Verjährungsfristen.
Alle Ansprüche, deren Verjährung nicht besonders geregelt ist, heißt es dort haben 3 Jahre Verjährungsfrist. Mit dem Hinweis über den Beginn der Verjährungsfrist: „Fälligkeit und Kenntnis des Gläubigers von den anspruchsbegründenden Umständen“

Hast du keinen Fälligkeitstermin auf dem Schriftstück, dann wird das Geld auch erst fällig, wenn Du ihr sagst/schreibst: bitte zahle mir das Geld bis zum soundsovielten wieder zurück.

Ich persönlich würde Dir raten, erst einmal mit der Schuldnerin persönlich zu reden, bevor Du die Pferde scheu machst.
sollte sie dann partout nicht zahlen wollen, kannst Du immer noch eine Rechtsberatung aufsuchen oder zum RA gehen.

Gruß

Knautschke

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