Hallo Freunde des Rechts,
wenn ein Mahnverfahren (wg. Verschlechterung der Mietsache) fristgerecht (am letzten Tag der Fist) beim Amtsgericht eingeleitet wurde - verjährt die Forderung trotzdem, wenn das Amtsgericht für die Zustellung nach ZPO 5 Monate benötigt?
Nach meinen Informationen ist das so - gibt es zu dieser Problematik Urteile, wie bei ähnlich gelagerten Fällen so entschieden worden ist?
Unter welchen Voraussetzungen greift denn die Amtshaftung?
Vielen Dank für eure Mühe
Sascha