Verjährung

Hallo Freunde des Rechts,

wenn ein Mahnverfahren (wg. Verschlechterung der Mietsache) fristgerecht (am letzten Tag der Fist) beim Amtsgericht eingeleitet wurde - verjährt die Forderung trotzdem, wenn das Amtsgericht für die Zustellung nach ZPO 5 Monate benötigt?
Nach meinen Informationen ist das so - gibt es zu dieser Problematik Urteile, wie bei ähnlich gelagerten Fällen so entschieden worden ist?
Unter welchen Voraussetzungen greift denn die Amtshaftung?

Vielen Dank für eure Mühe

Sascha

Hallo Sascha,

Das Mahnverfahren, wenn es terminlich eingehalten wird, hemmt die Verjährungsfrist. D.h. egal wann es zu einem Gerichtsverfahren kommt, ruht die Verjährungsfrist bis zu diesem Termin.

Gruß

Rolf

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