Verjährung

Hallo zusammen,
wie sieht es mit den neuen Verjährungsfristen aus? Wenn es z.B. 2001 eine Forderung gab (aus einer Betriebskostenabrechnung 2000) und es gab daraufhin einen Widerspruch. Dieser wurde als Eingang bestätigt aber danach keinerlei weiteren Geschäftsverkehr. Ende 2004 kommt ein Mahnbescheid.

Ist mit diesem Mahnbescheid die Verjährung aufgehoben?

Gruß Mario

Hi,

die Verjährungsfrist hängt von der Straftat ab, über die wir reden.

Kleiner Hinweis
Hallo!

…kleiner Hinweis: wir reden von gar keiner Straftat…

Gruß
Tom

Hallo,

wenn ich jetzt nicht vollkommen daneben liege wäre die Forderung (ohne Mahnbescheid) zum 1.1.05 verjährt. (Wenn ich mich irre würde die Forderung zum 1.1.06 verjähren -> wäre also auch noch nicht um)

Die Verjährung ist mit dem Mahnbescheid nun gehemmt. Wenn die Forderungen für ungerechtfertigt gehalten wird Widerspruch einlegen.

LG Timi

Hi,

die Verjährungsfrist hängt von der Straftat ab, über die wir
reden.

Hihi,

sollten große Allrounder nicht morgens um halb fünf in der Koje liegen und erst unter 0,5 Promille wieder ins Geschehen eingreifen? scnr