Nehmen wir einmal an, jemand bekommt Strom geliefert.
Diese Belieferung besteht nun schon seit Mai 2001.
Mitte März 2005 kommt nun eine (die erste überhaupt!) Rechnung, in der die gesamte Forderung (Mai 01 bis März 05) aufgelistet wird. Muss nun die gesamte Summe bezahlt werden oder sind Forderungen bereits verjährt?!? Falls eine Verjährung vorliegt, wo könnte man den passenden Gesetzestext (im BGB?) nachlesen.
Machen wir die Sache nun etwas komplizierter:
Der Stromabnehmer hat nie mit dem Lieferanten einen Vertrag abgeschlossen, also nichts unterschrieben. Trotzdem kam es zur Stromlieferung. Kann der Lieferant dann überhaupt Forderungen stellen? Oder kann davon ausgegangen werden, dass doch zwei Willenserklärungen abgegeben wurden, da der Abnehmer der Lieferung ja nicht widersprach und diese „stillschweigend“ hinnahm, also Ware erhielt und dafür nun auch zahlen muss…
aufgelistet wird. Muss nun die gesamte Summe bezahlt werden
oder sind Forderungen bereits verjährt?!? Falls eine
Verjährung vorliegt, wo könnte man den passenden Gesetzestext
(im BGB?) nachlesen.
Stromlieferung. Kann der Lieferant dann überhaupt Forderungen
stellen? Oder kann davon ausgegangen werden, dass doch zwei
Willenserklärungen abgegeben wurden, da der Abnehmer der
Lieferung ja nicht widersprach und diese „stillschweigend“
hinnahm, also Ware erhielt und dafür nun auch zahlen muss…
Der Fachbegriff heißt konkludentes Handeln und meint das, was Du als zweites beschrieben hast.
Verjährung vorliegt, wo könnte man den passenden Gesetzestext
(im BGB?) nachlesen.
§§ 195 iVm 199 I BGB
Der Stromabnehmer hat nie mit dem Lieferanten einen Vertrag
abgeschlossen, also nichts unterschrieben.
Nichts unterschrieben bedeutet nicht zwangsweise, dass kein Vetrag geschlossen wurde. Dies kann ohne Probleme auch mündlich oder eben konkludent geschehen.
Nur finde ich es schon ein bißchen komisch, dass „einfach so“ Strom geliefert worden sein soll.
Nur finde ich es schon ein bißchen komisch, dass „einfach so“
Strom geliefert worden sein soll.
Ja, das finde ich auch seltsam. Und da, im geschilderten Fall, ja überhaupt keine Meldung seitens des Anbieters erfolgte, bin ich mir bei der Übereinstimmung der Willenserklärung nicht ganz einig. Der Nutzer könnte ja der Meinung (gewesen) sein, dass ein ganz anderer Anbieter (mit einem anderen Tarif!) der Lieferant sei. Somit wäre der Vertrag zwar konkludent angenommen, es handelte sich aber um einen Irrtum bei der (konkludenten) Willenserklärung.
Und nun? Man könnte sicherlich argumentieren, dass es in der Sorgfaltspflicht des Nutzers liegen sollte, herauszufinden, von wem er Strom bezieht, aber so ganz überzeugend finde ich das nicht.
Gilt diese 3 Jährige Verjährungsfrist auch für Sozialleistungen vom Staat? Z.b. wenn der Staat im Jahr 2001 X DM/Eur Bafog leistete und im Jahr 2005, also 4 Jahre später wieder welches aufgrund von zu hohem Einkommen der Eltern zurückfordert?
Falls eine
Verjährung vorliegt, wo könnte man den passenden Gesetzestext
(im BGB?) nachlesen.
§§ 195 iVm 199 I BGB
Okay, Danke…
Der Stromabnehmer hat nie mit dem Lieferanten einen Vertrag
abgeschlossen, also nichts unterschrieben.
Nichts unterschrieben bedeutet nicht zwangsweise, dass kein
Vetrag geschlossen wurde. Dies kann ohne Probleme auch
mündlich oder eben konkludent geschehen.
Dann konkludent!
Einfach die Lieferung hinnehmen, sich nie darüber Gedanken machen und davon ausgehen, dass der Strom mit den Nebenkosten abgerechnet wird… (was aber nicht so war und auch nie Bestandteil des Mietvertrages!)
Nur finde ich es schon ein bißchen komisch, dass „einfach so“
Strom geliefert worden sein soll.
War aber so! Seit 05.2001 und Anfang 03.2005 kam die erste Rechnung - da war es wohl jemanden aufgefallen!
Ihr macht es mir nicht gerade einfach!
Einen Anwalt kann ich nicht einschalten (250 Euro Selbstbeteiligung für den Rechtschutz muss ein Student erst mal zusammenbekommen!). Ich habe denen geschrieben, dass ich nie eine Unterschrift geleistet hatte und das die Beträge vor 01.01.2002 wohl verjährt seien. Mal sehen, was die da so antworten. Bis 24.03. muss ich mich entschieden haben, ab dann wird wohl der Strom abgedreht (und ich wäre gerne bei denen Kunde, da sie die günstigsten sind!)
Tja, abwarten…
Gruß
Kurt
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Gilt diese 3 Jährige Verjährungsfrist auch für
Sozialleistungen vom Staat? Z.b. wenn der Staat im Jahr 2001 X
DM/Eur Bafog leistete und im Jahr 2005, also 4 Jahre später
wieder welches aufgrund von zu hohem Einkommen der Eltern
zurückfordert?
Nein, denn die o.g. Frist ergibt sich aus dem Bürgerlichen
Gesetzbuch, welches die Angelegenheiten von Privaten regelt.
Bei BAFöG geht es jedoch um das Verhältnis Staat/Bürger. In dem Fall
gelten öffentlich-rechtliche Vorschriften bezüglich der Verjährung,
auch wenn ein Rückforderungsanspruch uU auf zivilrechtlicher
Grundlage ergehen könnte.
Schon mal zu dem Thema gegoogelt?