Verjährung?

Hallo zusammen!!

Also ich habe da ein dolles Ding!

Mal angenommen eine Frau kauft in einem Bekleidungsgeschäft eine Jacke und bezahlt mit Ec-Karte per Lastschrift!

Ein paar Tage später macht die Bank ohne voranmeldung, eine Rückbuchung des Betrages weil das Konto nicht gedeckt war!
Nun merkt die Frau das und überweist ein paar Tage später den Betrag unter verwendung der Kontodaten auf dem Kontoauszug erneut und somit ist die Jacke scheinbar bezahlt.
Datum des einkaufs : 31.07.2003
Nun meldet sich plötzlich ein inkasso-unternehmen und fordert den Jackenbetrag inkl. div.gebühren ein.Ungefähr das doppelte des ursprünglichen betrages!
Datum des Briefes vóm inkasso-unternehmen: 11.08.2005
der überweisungsauszug von 2003 ist nicht mehr auffindbar und was nun?
ist es OK das die sich 2 jahre später melden???
Preis jacke 56.78€
inkassogrundvergütung 29.00€
Verzugszinsen 5.95€
Auslagen unsereseits (steht im brief vom inkasso) 17,90 €
bitte um ein paar meinungen
danke und gruss
jens

Hallo,

meines Wissens tritt die Verjährung erst im Juli 2006 ein, also nach drei Jahren. (ohne Gewähr)

Wenn du aber genau weisst in welchem Monat du überwiesen hast, kannst du dir für diesen Monat einen Kontoauszug erstellen lassen, gegen Gebühr von ca. 4 Euro pro Auszug. (Kann von Bank zu Bank variieren)

Falls dies nicht möglich sein sollte, kannst du dem Inkassounternehmen mitteilen, das die Forderung unberechtigt ist.
In einem ähnlichen Fall der sich bei mir vor ein paar Jahren ereignete, bekam ich von dem Unternehmen die Antwort, das man keine unsicheren Fälle übernehme und sie die Angelegenheit an den Gläubiger zurückgeben.
Ich habe nie mehr etwas davon gehört.
Allerdings hätte ich im Notfall eine Quittung vorlegen können, deswegen versuche als erstes einen Kontoauszug über betreffenden Monat zu bekommen.

Gruß
Rocco

Servus!

meines Wissens tritt die Verjährung erst im Juli 2006 ein,
also nach drei Jahren. (ohne Gewähr)

Am 1. Januar 2007!

Was die Firma geltend machen kann, ist ein Schadensersatzanspruch wegen der Rücklastschrift. der verjährt allerdings im Juli 2013 erst!

Duplikate von Kontoauszügen
Hallo,

ergänzend zu meinem Vorredner möchte ich anmerken, daß die Kreditinstitute verpflichtet sind, die Buchungsdaten zehn Jahre aufzubewahren. Es sollte also kein Problem sein, eine Kopie des Zahlungsbelegs bzw. Kontoauszuges zu bekommen. Die Kosten variieren durchaus, liegen aber im genannten Bereich.

Gruß,
Christian