Verjährung

Hallo Zusammen!

Folgender Fall:
Meine Verlobte bekommt am 01.10.05 von einem Inkassobüro eine Beitragsforderung (Fitnessstudio) vom 10.04.01 mit Zinsen vom 01.06.02-07.10.05. Davor gab es keinerlei Rechtsverfolgung (Mahnbescheid etc.).

Unterliegt die Rechnung der neuen Verjährungsvorschrift nach § 195 BGB, also 3 Jahre?

Vielen Dank u. viele Grüße
Stefan

Unterliegt die Rechnung der neuen Verjährungsvorschrift nach §
195 BGB, also 3 Jahre?

Bezüglich des Anteils, der auf den Zeitraum bis 31.12.2001 entfällt: ja. Der Rest (also alles ab 01.01.2002): nein.

Ciao, Wotan

@wotan: Frge
Vielen Dankf ür Deine Antwort.

Im Schreiben steht:
Hauptforder lt. Rechnung vom 10.04.01 Betrag xxx aus Beitragsforderung…
Dh. der Betrag ist verjährt, aber die Zinsen darauf nicht? Dachte, dass man auf einen verjährten Betrag keine Zinsen erheben darf…liege ich da falsch???

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dh. der Betrag ist verjährt, aber die Zinsen darauf nicht?

Nein, hat ja auch keiner behauptet.

Dachte, dass man auf einen verjährten Betrag keine Zinsen
erheben darf…liege ich da falsch???

Nein, ergibt sich aus § 217 BGB.

Ciao, Wotan