meines Wissens ist es so, dass eine Leistung, die mehr als 2 Jahre nach der Erbringung erst in Rechnung gestellt wird, nicht mehr bezahlt werden muss. Bin ich da richtig informiert? Und vor allem, gilt das nur im Privatbereich oder auch zwischen Geschäftsleuten?
die Verjährung beginnt am 31. Dez. des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und dauert 3 Jahre. Sie kann gehemmt werden durch z. B. höhere Gewalt oder neu beginnen nach einer gerichtlichen Klage.
Gruß
ajlav
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meines Wissens ist es so, dass eine Leistung, die mehr als 2
Jahre nach der Erbringung erst in Rechnung gestellt wird,
nicht mehr bezahlt werden muss. Bin ich da richtig informiert?
Nein. §§ 195, 199 BGB: drei Jahre, beginnend ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch enstanden ist.
Und vor allem, gilt das nur im Privatbereich oder auch
zwischen Geschäftsleuten?