Hallo Experten!
Lange ist es her, dass ich in der Schule gelernt
habe, wann eine Rechnung eines Dienstleisters an
einen privaten Endverkäufer verjährt. Könnte jemand
mein Wissen auffrischen? Vor allem, gibt es einen
Unterschied, ob Mahnungen des Dienstleisters geschrieben
worden sind oder nicht?
Danke im Voraus
Robert
Servus!
Wenn das wirklich so lange her ist,dann stimmt’s ja auch gar nicht mehr. Mittlerweile verjähren alle Forderungen grundsätzlich nach drei Jahren. Mahnungen ändern daran nichts, nur das gerichtliche Mahnverfahren.
Hallo!
seit wann ist das so?
Das Verjährungsrecht ist im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung mit dem 1.1.2002 geändert worden.
Florian.
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