Verjährung

Hallo Experten,

gesetzt den Fall, man schließt mit einem Unternehmen einen Vertrag und es fallen ein paar tausend EUR „Vertragsgebühr“ (z.B. für einen Notar an). Das Unternehmen geht pleite, der Vertrag kann nicht erfüllt werden. Der Geschäftsführer sichert einem schriftlich am Tag X (kurz vor der Pleite) zu, dass er im Falle einer Insolvenz die „Vertragsgebühren“ aus seinem Privatvermögen erstattet.

Der Gläubiger mahnt jeweils im Jahrersrhythmus den Schuldner, diesen Betrag nun endlich zu erstatten. Der Schuldner antwortet (schriftlich) und bittet um Aufschub. Dies zieht sich über 3-4 Jahre hin.

Verjährt der Anspruch des Gläubigers, oder gibt es keine Verjährung, wenn erwähnter Schriftwechsel stattfindet? Was müsste man offiziell tun, um einer Verjährung/Verwirkung entgegenzuwirken? (Angenommen, man will vorerst keinen Mahnbescheid schicken.)

Viele Grüße,
Andreas

Hi Andreas,
allgemein verjähren solche Ansprüche nach 3 Jahren. Das gerichtliche Mahnverfahren hemmt die Verjährung - private Mahnschreiben nicht.

Jetzt kommt es darauf an, wie man die Sache dreht…
Sieht man die Zusicherung des GS als private Bürgschaft für den Betrag an, so kann man auch von einem Privatgeschäft ausgehen… andere Verjährung.

Ich weiß, dass die Verjährung auch durch (Teil)-Zahlung des Schuldners gehemmt wird.
Ich bin der M e i n u n g, dass eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Schuldners, dass er die Zahlung tätigen wird, auch die Verjährung hemmt.
Aus Sicherheitsgründen würde ich aber einen Mahnbescheid senden.

Wenn der GS ehrlich ist, kann man ihm ja vorher sagen, dass es nur darum geht, dass der Betrag nicht verjähren soll.
Er wird es verstehen , bzw. sollte es einsehen, dass man so handeln muss.
Er soll dann einfach widersprechen.
Wenn es eine sehr hohe Summe ist, wäre mir das die Kosten für einen Mahnbescheid wert (fängt bei ca. 23 € an).
Egal was los ist… „klammheimlich vejähren“ kann dann nichts.

Gruß
BJ