Verjaehrung

Hallo,

die Tochter einer sehr guten Bekannten von mir hat mit ihrer Mutter damals zusammen ein konto gehabt.
Das war so geregelt das sie nur beide an das Konto konnten um etwas abzuheben.
Die Tochter hat die Unterschrift der Mutter gefaelscht und das Konto leergeraeumt. Die Mutter wiederum hat, wohl irgendwie aus Mutterliebe, davon abgesehen die Tochter anzuzeigen.
Mittlerweile hat die Tochter die Mutter um saemtliche Besitzertuemer gebracht.
Letztens habe ich mit der alten Dame noch einmal geredet und mir das alles angehoert, naja da kocht schon die Wut in einem hoch.
Deshalb: Wie lange ist denn die Verjaehrungsfrist fuer einen solchen Fall?
Die Mutter hat diese Unterschrift nicht gesetzt, das liesse sich doch von einem Sachkundigen nachweisen?
Wann das genau war weiss ich nicht mehr, so sehr ausfragen wollte ich sie nicht ohne Begruendung, ihr aber auch keine falsche Hoffnung machen, es waren aber noch DMark-Zeiten.

Also wie waere die Verjaehrungsfrist und was fuer ein Delikt ist das ueberhaupt? Diebstahl? Unterschlagung? Betrug?
Und da es sich um ein gemeinsames Konto handelt wie wuerde so etwas dann geregelt werden?
Muss die Haelfte des Geldes zuruckgezahlt werden?
Wird das schon vom Strafgericht festgelegt?
Oder muss nach dem strafrechtlichen noch der zivilprozess folgen?

Vielen Dank im Vorraus fuer Erklaerungen

Gruesse

Fonz

Angebot
Hallo FonzieMacFonz,

vielleicht möchtest Du Dich ein klein wenig einlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/

Ich hoffe, dass dieser Hinweis hilfreich im Sinne der Anfrage war
Freundliche Grüsse
Ray

Frage dazu
Ich habe einige Fragen dazu, welche wie ich finde nicht unwichtig sind.

Ist es der ausdrückliche Wunsch der Mutter die Tochter anzuzeigen?

Möchte die Mutter unter allen Umständen ihr Geld zurück (Das Geld vom Konto oder alles - sprich auch die Besitztümer)?
Oder hat sie vielleicht nur von ihrem Leid berichtet und möchte aber nicht gegen ihre Tochter vorgehen (so ist es doch meistens, oder?) ?

Gruss
Jasmin

PS: Vielleicht sollte dieses Thema ins Rechtsbrett?

Hallo,

der ausdrückliche Wunsch der Mutter die Tochter
anzuzeigen?

Ja.

Möchte die Mutter unter allen Umständen ihr Geld zurück (Das
Geld vom Konto oder alles - sprich auch die Besitztümer)?
Oder hat sie vielleicht nur von ihrem Leid berichtet und
möchte aber nicht gegen ihre Tochter vorgehen (so ist es doch
meistens, oder?) ?

Oh nein, so ist das nicht.
Ich koennte jetzt hier stundenlang erzaehlen was da alles so vorgefallen ist, ist aber irrelevant.
Die Tochter hat einige Schritte unternommen um ihrer Mutter das Leben so richtig sauer zu machen und meistens auch Erfolg gehabt.

Was diese Sache angeht; ihr gesamtes Eigentum wird sie nicht zurueckbekommen, da ging vieles rechtens Einwandrei ab.
Nur von diesem Konto wurde das Geld entwendet.
Wenigstens das denke ich solte man probieren, das Geld kann sie auch mehr als gut brauchen.
Nur ist die alte Dame etwas ueberfordert und davon ueberzeugt das es eh keinen Sinnn hat und wahrscheinlich schon verjaehrt etc.

Fuer das rechtebrett finde ich es nichts, erstens darf ich da nicht so explizit fragen, zweitens frage ich ja nur wie lang die Verjaehrung ist.

Oh und fuer deine Einwaende habe ich durchaus verstaendniss, ich kann mir auch gut vorstellen was du meinst, nur liegt das hier nicht ganz so.

Gruesse

Fonz

Fuer das rechtebrett finde ich es nichts, erstens darf ich da
nicht so explizit fragen, zweitens frage ich ja nur wie lang
die Verjaehrung ist.

Im Rechtebrett kann aber besser geholfen werden, wenn Du Glück hast sogar von Experten.
Einfach die Geschichte verallgemeinern und die Fragestellung ändern (z.B. „angenommen eine Mutter M hätte eine Tochter T , welche dies und das gemacht hat … nun möchte Mutter M dies und das - wie könnte Sie vorgehen um dies und das zu erreichen … blah blah“

Oder/und bitte den Mod diesen Thread zu schliessen und starte das Ganze dann im Rechtebrett mit unpersönlichen Fragen, damit es nicht als Doppelposting gemahnt wird.

Grüße
Jasmin