Verjährung?

Hallo,

also folgendes : Frau M. lässt im Januar 2006 bei einem Gas-Wasserinstallateur die Leitungen legen und im Bad auch unter anderem neuen Heizkombi anbringen (der beim Installateur auch gekauft und geliefert wurde). Nun kommt der Schornsteinfeger und meint, dass da etwas Rost wäre am Gerät und der Installateur sich das nochmal anschauen soll, wegen evtl. zu vermeidender Schäden. Frau M. erreicht Installateur telefonisch jedoch kommt dieser trotz Zusage nicht. Was kann Frau M. jetzt noch tun. Schriftlich anschreiben. Greift hier eine Verjährungsfrist? Danke für jede Antwort.

Was das Werk angeht allgemeine Verjährungsfrist siehe um die §195 BGB
3 Jahre, die frist läuft erst mit Ablauf des Jahres in dem der Einbau erfolgt.

Was das technische Gerät angeht, falls dies Mangelhaft ist greift die Gewährleistung. Da Neuteil mindestens 2 Jahre aber ein Heizkessel wird üblicherweise vom Hersteller aus eine wesentlich länger Garantie haben.

Anschreiben und auf jeden Fall frist setzen, da der Handwerker Nachbessern darf. Wenn die Frist verstrichen ist am besten an den Anwalt geben, der wird beraten ob Rücktritt vom Vertrag Minderung oder sonstiges einzuklagen ist. Den Handwerker im Anschreiben explizit darauf hinweisen, dass man ihn für Folgeschäden zur Rechenschaft ziehen wird, sprich Druck machen um ihn zu motivieren.

mfg

viper

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Hallo,

was Stand den im Vertrag? Wenn es beispielsweise ein VOB-Vertrag war, würde die Verjährungsfrist 4 Jahre ab Abnahme betragen.

Gruß
Tina

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Hallo, öhm Vertrag? Haben eigentlich nur eine Aufstellung darüber gemacht, was wir alles brauchen für die Fertigstellung des Bads. Hab nur eine Rechnung wo Festpreis ausgemacht wurde über die Arbeiten und wann welche Abschläge gezahlt wurden. Was gilt in meinem Fall dann? Antwort wäre nett. Danke LG

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Hallo, öhm Vertrag? Haben eigentlich nur eine Aufstellung
darüber gemacht, was wir alles brauchen für die
Fertigstellung des Bads. Hab nur eine Rechnung wo Festpreis
ausgemacht wurde über die Arbeiten und wann welche Abschläge
gezahlt wurden. Was gilt in meinem Fall dann? Antwort wäre
nett. Danke LG

Hallo,

dann greift die gesetzliche Verjährungsfrist:

http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html

Gruß
Tina