Verjährung

Hallo,

folgender fiktiver Fall:
Jemand ist von einer Bande bestehend aus 3 Personen zum Opfer gefallen und um 50.000 EUR betrogen worden.
Die Tat fand im Jahre 2000 statt und wurde erst im Jahre 2006 entdeckt.
Gilt bei Bandenkriminalität auch eine Verjährungszeit von 5 Jahren ab Tat?. Ist die Verjährungszeit also länger als 5 Jahre, oder wäre bei Betrug bei diesem Betrag die Verjährungsfrist ohnehin länger als 5 Jahre?

Gruß:
Manni

Hallo!

Gilt bei Bandenkriminalität auch eine Verjährungszeit von 5
Jahren ab Tat?.

Nein, es sind 10 Jahre, §§ 78 Abs. 3 Nr. 3, 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 StGB.