Hallo,
angenommen ein Schornsteinfeger schickt im August 2009 eine Rechnung über Leistungen in den Jahren 2006 und 2007 mit der Begründung, dass er diese noch nicht in Rechnung gestellt habe. Ist das nicht verjährt?
LG
Hallo,
angenommen ein Schornsteinfeger schickt im August 2009 eine Rechnung über Leistungen in den Jahren 2006 und 2007 mit der Begründung, dass er diese noch nicht in Rechnung gestellt habe. Ist das nicht verjährt?
LG
Nein.
die Verjährunhsfrist liegt bei 3 Jahren ab Ablauf des Jahres in dem die Leistung erbracht wurde…
Gruss HighQ
d.h. die Verjährung beginnt am 31.12.2007 und endet am 31.12.2010. Auf Verjährung kann man sich aber nur vor Gericht berufen!
Ich verstehe nicht warum Leute ihre Rechnungen nicht bezahlen wollen, wenn korrekte Arbeit geleistet wurde!?
Ich verstehe nicht warum Leute ihre Rechnungen nicht bezahlen
wollen, wenn korrekte Arbeit geleistet wurde!?
Du weisst doch garnicht obs „korrekt“ war!?
Danke o.w.t.
nix
Hallo,
Du weisst doch garnicht obs „korrekt“ war!?
wenn es nicht ‚korrekt‘ war, ist ‚Verjährung oder nicht‘ die falsche Frage.
Gruß
loderunner (ianal)
wenn es nicht ‚korrekt‘ war, ist ‚Verjährung oder nicht‘ die
falsche Frage.
Wenns verjährt ist dann interessiert mich die Korrektheit der Rechnung nicht mehr…
Gruss
Hallo,
wenn es nicht ‚korrekt‘ war, ist ‚Verjährung oder nicht‘ die
falsche Frage.Wenns verjährt ist dann interessiert mich die Korrektheit der
Rechnung nicht mehr…
Wenn die Rechnung eh’ nicht korrekt ist, interessiert mich die Verjährung nicht mehr…
Aber das ist natürlich nicht meine Baustelle, deshalb halte ich mich ab sofort wieder hier raus.
Gruß
loderunner (ianal)
Mönsch [EDIT: Name auf Wunsch entfernt]…
Aber das ist natürlich nicht meine Baustelle, deshalb halte
ich mich ab sofort wieder hier raus.
trotzdem danke!
LG
Ich bin nicht beleidigt oder so, ich hab nur zum Thema nichts intelligentes beizutragen 
Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt] (ianal)