verjährung?

mal angenommen, jemand erhält eine zahlungsaufforderung, dessen anspruch aus dem jahre 2003 stammt. die person ist zweimal umgezogen, jedesmal mit anmeldung/ummeldung.
nun plötzlich diese aufforderung vom kassen-und steueramt.
die person ist verwundert, weil seit 2003 nichts kam und nun im jahre 2009 diese aufforderung.
gilt die verjährungsfrist?

Ich denke Ansprüche aus dem Jahre 2003 sind nach dem 31.12.2006 verjährt.

LG Puppele

Ansprüche aus dem Jahre 2003 sind nach dem 31.12.2006 verjährt.

LG Puppele

Ansprüche aus dem Jahre 2003 sind nach dem 31.12.2006
verjährt.

LG Puppele

Hi, aber nicht beim Finanzamt u. d. Sozialkassen/Krankenkassen.
MfG ramses90

Servus,

wäre es eine große Zumutung für Dich, den ganzen Sachverhalt vorzutragen?

Ich fände es nicht so prickelnd, Dir jetzt etwas über § 228 AO zu erzählen und dann hinterher zu hören „Aprilapril, es geht doch um einen Bußgeldbescheid!“

Schöne Grüße

MM

Ich denke Ansprüche aus dem Jahre 2003 sind nach dem
31.12.2006 verjährt.

Denkst Du oder weißt Du?

http://de.wikipedia.org/wiki/Verj%C3%A4hrung#Verj.C3…

Gruß

S.J.

nein es ist kein bußgeldbescheid und auch keine steuerschulden oder etwas in der art.
es war ein darlehen und bei beiden umzügen wurde das amt informiert.
es wurde auch weiterhin bei änderung der bankdaten nach der darlehensaufstellung gefragt, die nicht beantwortet wurde.
danke im voraus an euch.
wollte vorher keinen langen text schreiben.

Servus,

wenn ich das richtig verstehe, hat eine Gemeinde einem Bürger ein Darlehen gewährt, und dieser ist bei den Rückzahlungen mit irgendwievielen Raten im Rückstand.

Hier gilt die allgemeine Frist gem. § 195 BGB; gerechnet wird jeweils ab Fälligkeit der Zahlung.

Schöne Grüße

MM