Verjährung

Guten Tag,
wann verjähren Aussagen in Foren wie z.B. diesem?
A macht hier z.B. in diesem Forum eine Aussage. B findet diese Aussage (datiert) nach Jahren im Archiv und klagt dagegen.
Hat diese Ausage ewige Gültigkeit oder gibt es hier eine greifende Verjährung?
Danke
MM

Eine Aussage kann nicht verjähren. Gegenstand der Verjährung sind nur Ansprüche:

http://dejure.org/gesetze/BGB/194.html

Es soll in deinem Fall wohl um einen Anspruch auf Beseitigung des Textes gehen. Dann gelten wohl u.a. diese Vorschriften:

http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html

Beachte auch besonders § 199 I Nr. 2 BGB.