Guten Tag,
wann verjähren Aussagen in Foren wie z.B. diesem?
A macht hier z.B. in diesem Forum eine Aussage. B findet diese Aussage (datiert) nach Jahren im Archiv und klagt dagegen.
Hat diese Ausage ewige Gültigkeit oder gibt es hier eine greifende Verjährung?
Danke
MM
Eine Aussage kann nicht verjähren. Gegenstand der Verjährung sind nur Ansprüche:
http://dejure.org/gesetze/BGB/194.html
Es soll in deinem Fall wohl um einen Anspruch auf Beseitigung des Textes gehen. Dann gelten wohl u.a. diese Vorschriften:
http://dejure.org/gesetze/BGB/195.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/199.html
Beachte auch besonders § 199 I Nr. 2 BGB.