Verjährung?

Verehrte Experten,

angenommen folgender Ablauf:

  1. Arzt veranlaßt für den Patienten eine Laborleistung.
  2. Labor wird sofort tätig und liefert Ergebnis.
  3. Labor schreibt Rechnung an Patienten.

Frage:
wenn zwischen 1. und 3. ein Zeitraum von 22 Monaten läge, wäre das dann schon ein Fall von Verjährung?

Gruß
Cassius

Nein.

Da die regelmässige Verjährungsfrist 3 Jahre, ab Ende des Jahres in dem die Leistung erbracht wurde, endet.

Das ist in sofern einfach nur ärgerlich aber sonst wenig zu beanstanden.

Hallo,

Da die regelmässige Verjährungsfrist 3 Jahre, ab Ende des
Jahres in dem die Leistung erbracht wurde, endet.

Das ist bei ärztlichen Leistung etwas irreführend. Die Leistung wird dort mit Rechnungslegung ‚erbracht‘, was dann den Beginn der Verjährung heftig weit vom Zeitpunkt der Behandlung entfernen kann.

Ich weiß allerdings nicht, ob sich das mittlerweile geändert hat und ob die Leistung des Labors auch unter diese Regelung fällt. Außerdem kommt hinzu, dass das labor eigentlich ja keinen Vertrag mit dem Patienten hat, oder?

Anyway - ich sehe hier keinen Anhaltspunkt für eine evt. eingetretene Verjährung.
Gruß
loderunner (ianal)

Danke owT
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