Verjährung?

Hallo zusammen!

Wie kann folgendes hypothetisches Szenario bewertet werden:

Angenommen, ein Endkunde bestellt Mitte 2006 bei einer Firma einen krankenärztlichen Bettbezug.
Die Ware kommt zusammen mit einer Rechnung über 14 Euro Zuzahlung.
Bei der Prüfung der Ware kommt der Kunde zu dem Ergebnis, dass die Ware nicht gefällt, packt sie wieder ein und schickt diese per Postpaket an den Absender zurück.
Firma meldet sich nicht mehr, Sache scheint erledigt.

Mitte 2010 entdeckt eine Sachbearbeiterin der Firma bei der Durchsicht alter Akten die noch offene Rechnung, da ein möglicherweise früher beschäftigter Sachbearbeiter der Firma die 14 Euro nicht korrekt mit der Rücksendung der Ware verbucht hat.

Firma schickt daraufhin mit einfachem Brief (ohne Einschreiben, PZU etc.) eine 2. Mahnung (angenommen eine 1. Mahnung gab es nicht/hat der Kunde nicht erhalten) mit der Aufforderung die Rechnung von Mitte 2006 zu bezahlen.

Kunde reagiert nicht, da alles geklärt schien. Außerdem ist der Vorgang nicht ohnehin bereits verjährt?

Die Sachbearbeiterin gibt dem Kunden ein paar Monate Zeit und als nichts geschieht wird eine neuerliche Mahnung, diesmal mit 10 Euro Mahngebühren und der Androhung der Einleitung eines Inkassoverfahrens - wieder mit einfachem Brief - verschickt.

Grüße!

Verjährung!
Hallo!

Langer Rede kurzer Sinn: Anspruch entstanden 2006, Anspruch verjährt Ende 2009.