Verjährung

Guten Tag,
prüft ein Amtsgericht bei Klageeinreichung eine evtl. Verjährung oder bleibt das dem Beklagten überlassen?
Danke
M

Guten Abend,

sagen wir mal so: Der Richter prüft die Verjährung beim Durchlesen ganz bestimmt, aber das war es dann auch schon. Wenn derr Beklagte nciht explizit geltend macht, dass der Anspruch verjährt ist, dann hat das auch keinerlei Effekt.

Hallo,

so würde ich das nicht sehen, ich denke der Richter hat hier schon die Pflicht auf eine mögliche Einrede der Verjährung hinzuweisen.

§139 ZPO Materielle Prozessleitung

(2) Auf einen Gesichtspunkt, den eine Partei erkennbar übersehen oder für unerheblich gehalten hat, darf das Gericht, soweit nicht nur eine Nebenforderung betroffen ist, seine Entscheidung nur stützen, wenn es darauf hingewiesen und Gelegenheit zur Äußerung dazu gegeben hat. …

Viele Grüße

Lumpi

Guten Morgen!

Die Verjährung ist aber nicht nur irgendein Aspekt, sondern ein Gegenrecht. Der Richter, der darauf hinweist, kann wegen Befangenheit abgelehnt werden. Grundlegend hierzu BGH V ZB 22/03.

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so würde ich das nicht sehen, ich denke der Richter hat hier
schon die Pflicht auf eine mögliche Einrede der Verjährung
hinzuweisen.

§139 ZPO Materielle Prozessleitung

(2) Auf einen Gesichtspunkt, den eine Partei erkennbar
übersehen oder für unerheblich gehalten hat, darf das Gericht,
soweit nicht nur eine Nebenforderung betroffen ist, seine
Entscheidung nur stützen, wenn es darauf hingewiesen und
Gelegenheit zur Äußerung dazu gegeben hat. …

worldwidefab hat es ja schon gesagt.

Ein richterlicher Hinweis darf auf keinen Fall ergehen, da der Gesetzgeber die Verjährung als Einrede normiert hat. Sie ist daher ein eigenständiges Verteidigungsmittel und somit Teil der Verteidigungsstrategie des Beklagten. Da hat das Gericht überhaupt nichts zu zu sagen.

Gruß
Dea

Tja,…
man lernt nie aus.

„Sternchen geb“

Grüße

Lumpi