Hallo zusammen,
mit Verjährungsfristen stand ich immer schon auf Kriegsfuß, was sich seit der BGB-Reform nicht zwangsläufig verbessert hat.
Folgende Fragen aus gegebenem Anlaß:
Wann verjähren nicht geltend gemachte Forderungen gegen mich als Privatperson von
- einem Unternehmen
- einer Privatperson bzw. einem Arzt?
Danke und Gruß
Christian