Verjährung Abi

Hallo,
anlässlich aktueller Ereignisse erzählte mir jemand gestern eine Geschichte:
Jemand brüstete sich in einer Kneipe, beim Abi geschummelt zu haben. Das bekam jemand anders mit, zeigte ihn an, und weil erst 8Jahre seit dem Abi vergangen waren, bekam er seinen Doktortitel aberkannt.

Jaja, die Geschichte ist natürlich Unsinn, aber wie ist das denn nun - wie lange kann jemand nachträglich Ärger für Schummeln im Abi bekommen und welche Folgen hätte das für ein nachfolgendes Studium (Zulassung?) bzw. auch eben für Diplom und Doktortitel?
Gruß
loderunner

Hallo

Jaja, die Geschichte ist natürlich Unsinn, aber wie ist das
denn nun - wie lange kann jemand nachträglich Ärger für
Schummeln im Abi bekommen und welche Folgen hätte das für ein
nachfolgendes Studium (Zulassung?) bzw. auch eben für Diplom
und Doktortitel?

Hängt vom jeweiligen Schulgesetz/Prüfungsordnung/Promotionsordnung ab. Für mein Diplom waren laut Prüfungsordnung der Uni 5 Jahre Verjährungsfrist vorgesehen, wenn ich mich recht entsinne - nicht, dass ich es nötig gehabt hätte, auf die Regelung zurückzugreifen. :smiley:

Beim Abi würde wohl die fehlende Hochschulreife spätestens durch die anschließend bestandene Hochschulabschlussprüfung widerlegt und damit „geheilt“.

Gruß
smalbop

Hallo,

Beim Abi würde wohl die fehlende Hochschulreife spätestens
durch die anschließend bestandene Hochschulabschlussprüfung
widerlegt und damit „geheilt“.

wäre es dann nicht eine mit wenig Risiko und Kostenaufwand verbundene Alternative für diejenigen, die - aus welchen Gründen auch immer - die Hochschulreife nicht erlangt haben, sich den Zugang zur HS über gefälschte Zeugnisse zu erschleichen, weil sie nach erfolgreichem Abschluss wegen der „Heilung“ und Verjährung mit keinerlei Konsequenzen mehr rechnen müssten?

Gruß
Pontius

Beim Abi würde wohl die fehlende Hochschulreife spätestens
durch die anschließend bestandene Hochschulabschlussprüfung
widerlegt und damit „geheilt“.

Wer sich den Zugang zur Uni erschwindelt hat (also kein echtes Abi)und die Prüfungen dort besteht, verliert trotzdem alles. Solchen Fall muß es vor Jahren gegeben haben, denn irgendwo stand es mal so drin. Da ist praktisch auch jede Prüfung an der Hochschule ungültig, da sich jemand mit gefälschtem Abi an die Uni gemogelt hat. Das ist dabei auch interessant:

http://www.business-podium.com/boards/doktortitel-pr…

wäre es dann nicht eine mit wenig Risiko und Kostenaufwand
verbundene Alternative für diejenigen, die - aus welchen
Gründen auch immer - die Hochschulreife nicht erlangt haben,
sich den Zugang zur HS über gefälschte Zeugnisse zu
erschleichen, weil sie nach erfolgreichem Abschluss wegen der
„Heilung“ und Verjährung mit keinerlei Konsequenzen mehr
rechnen müssten?

Nicht „keinerlei“. Es gibt durchaus auch einen strafrechtlichen Aspekt, nämlich Urkundenfälschung. Die Verjährungsfrist beträgt dort fünf Jahre und beginnt jedesmal neu zu laufen, wenn das gefälschte Abizeugnis irgendwo vorgelegt wird, z.B. bei jeder Bewerbung.

Im Fall Guttenberg z. B. liegt wohl auch ein strafrechtlicher Aspekt vor, nämlich eine Urheberrechtsverletzung (§ 106 StGB).

Gruß
smalbop

Hallo,

Hängt vom jeweiligen
Schulgesetz/Prüfungsordnung/Promotionsordnung ab.

Danke für den Tip. Google hat mir damit gezeigt, dass es vermutlich nur 1 Jahr ist (wird aber in anderen Bundesländern vielleicht anders geregelt sein): http://www.jag-emden.de/info/abitur.htm.

Beim Abi würde wohl die fehlende Hochschulreife spätestens
durch die anschließend bestandene Hochschulabschlussprüfung
widerlegt und damit „geheilt“.

Das glaube ich eher nicht. Aber das ist nur eine gefühlsmäßige Aussage.

Danke für Deinen Artikel.
Gruß
loderunner

Hallo,
danke für den Link, sehr interessant.
Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt]