Wenn jemand am 1.2.2009 bei einer Abstandmessung (mit Dienst-Kfz) aufgefallen ist und am 1.5.2009 ein Anhörungsschreiben zu einer Ordnungswidrigkeitsanzeige von der der zuständigen Polizeidienststelle mit Poststempel 30.4.2009 erhält, welches mit …„Ihnen wird zur Last gelegt…“ beginnt, ist dann die Ordnungswidrigkeit verjährt, oder muss man dann noch mit Strafe rechnen?
Ab Tattag beträgt die Verjährung drei Monate. Wird unterbrochen durch die Anordnung der Anhörung des Betroffenen. Das Datum der Anordnung zählt, nicht das Datum wann der Anhörungsbogen beim Betroffenen eintrifft, oder abgeschickt wurde. Ab der Anordnung läuft die Verjährung neu ( 3Monate ).
Die Verjährungsfrist bei Verkehrsordnungswidrigkeiten beträgt 3 Monate. In diesem Fall wurde sie duch die Zusendung des Anhörungsbogens unterbrochen. Hierzu würde sogar die automatisierte Übersendung eines solchen Bogens einer Bußgeldstelle ausreichen.
Man kann also zur Verantwortung gezogen werden.