Verjährung Anliegerkosten

Angenommen eine Kommune saniert z.B. die Strasse vor einem privaten Grundstück und verlangt anschliessend von den Anliegern Anliegerkostenzuschuss. Innerhalb welcher Zeit nach Fertigstellung der Sanierungsmassnahme sind die Anliegerkosten durch die Kommune in Rechnung zu stellen? Gibt es da eine besondere Frist oder gilt die Verjährungsfrist gem. BGB von 3 Jahren?

Freundliche Grüsse

D.M.

Hallo D.M.,
das Problem bei solchen Sachen ist die Frage, wann die Maßnahme formal abgeschlossen wurde. Z.B. könnte die Abschlussvermessung Jahre nach der Asphaltierung erfolgen.
Grüße
Ulf

Die Frage mir einer Frage zu beantworten, hilft mir natürlich auch nicht weiter…

Also angenommen die „Sache“ ist endgültig und formal einschl. Abschlussvermessung abgeschlossen… Welche Verjährungsfrist gilt dann ab diesem Zeitpunkt?

Gruss

D.M.

Die Frage mir einer Frage zu beantworten, hilft mir natürlich
auch nicht weiter…

Wo habe ich eine Frage gestellt?
Grüße
Ulf

Die Frage mir einer Frage zu beantworten, hilft mir natürlich
auch nicht weiter…

Wo habe ich eine Frage gestellt?
Grüße
Ulf

Zitat Ulf: das Problem bei solchen Sachen ist die FRAGE, wann die Maßnahme formal abgeschlossen wurde

Eine wirklich hilfreiche Antwort habe ich leider noch nicht erhalten…

Grüsse

D.M.

Die Frage mir einer Frage zu beantworten, hilft mir natürlich
auch nicht weiter…

Wo habe ich eine Frage gestellt?

Zitat Ulf: das Problem bei solchen Sachen ist die FRAGE, wann
die Maßnahme formal abgeschlossen wurde
Eine wirklich hilfreiche Antwort habe ich leider noch nicht
erhalten…

Hallo D.M.,
wenn in einem Satz das Wort Frage vorkommt, wird er dadurch noch nicht zur Frage.
Deine Bemerkungen über nicht hilfreiche Antworten führt dich übrigens auf meine persönliche Ignore-Liste.
Hier im Forum ist es üblich, bei unklaren Rahmenbedingungen erst einmal die Fakten zu klären. Wenn du das nicht als hilfreich ansiehst, brauchst du auch nicht mehr zu posten.
Grüße
Ulf

1 Like

Und was hat das Ganze jetzt gebracht…?..:smile:

Die einfachste Antwort der Welt wäre doch wohl…

"Wenn die „Sache formal abgeschlossen ist, beträgt die Verjährungsfrist xxx Jahre (Punkt!)“

Man kann sich das Leben auch selbst schwer machen… oder man hat keine Ahnung… dann ist jedoch jeglicher Kommentar hier im Forum überflüssig. Das ist schliesslich kein Chatroom für Ahnungslose, sondern ein Expertenforum. Und an genau die habe ich meine Frage gerichtet.

Freundliche Grüsse

D.M.