Angenommen eine Kommune saniert z.B. die Strasse vor einem privaten Grundstück und verlangt anschliessend von den Anliegern Anliegerkostenzuschuss. Innerhalb welcher Zeit nach Fertigstellung der Sanierungsmassnahme sind die Anliegerkosten durch die Kommune in Rechnung zu stellen? Gibt es da eine besondere Frist oder gilt die Verjährungsfrist gem. BGB von 3 Jahren?
Freundliche Grüsse
D.M.