Verjährung Anspruch Arbeitszeugnis

Hallo,

weiß jemand wann der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis verjährt ?
Wenn man ein Zeugnis verduselt hat, hat man Anspruch auf eine Zweitschrift ? In welchem Paragraphen ist es geregelt ?

Danke und sonnige Grüße

Julio

Hi Julio,

das hängt davon ab,ob für deinen Betrieb ein Tarifvertrag gilt oder nicht…
Wenn Du zu einem Tarifgebundenen Betrieb gehörst,ist die Verfallsfrist bei den meisten Tarifverträgen 6 Monate nach dem Ausscheiden…

ansonstens gelten die Regelungen des BGB…

Aber wenn es länger als 1 Jahr her ist,kann der Arbeitgeber zu Recht die Ausstellung ablehnen,weil sich nach dieser Zeit ja niemand mehr exakt an deine Arbeitsleistungen erinnern kann…

Frank

Hallo

Aber wenn es länger als 1 Jahr her ist,kann der Arbeitgeber zu
Recht die Ausstellung ablehnen,weil sich nach dieser Zeit ja
niemand mehr exakt an deine Arbeitsleistungen erinnern
kann…

Man sollte sich schon früher darauf einstellen, daß der Anspruch verwirkt ist. Nach einem Jahr muß der Richter m.E. schon einen guten Tag haben, wenn er hier für den AN entscheidet.

Gruß,
LeoLo