Verjährung Anwaltshonorar nach RVO, früher BRAGO

Hallo alle Rechtskundigen,
bräuchte kurzfristig eine Hilfestellung.Im Sommer 2008 wurde ein Anwalt beauftragt gegen das Unternehmen zu klagen bei dem ein Arb.vertr. im Selbstständigenstatus
abgeschlossen war.Es kam zu keinem Prozess,es kam im Sept.08 eine Rechn.vom Anwalt die die Rechtsschutzvers.nicht zahlte.Im Nov.08 informierte darüber d.Kanzlei,nach Verhandlungen mit d.Vers.
wollte diese leisten.Der Anwalt meldete sich darauf weder bei d.Vers.noch bei dem Mandant.Am 14.4.2011 ! ging eine Mahnung bei dem Mandant ein mit 10 Tagen Zahlungsziel.
Ist diese Rechn.verjährt?
Die Klage sollte als Selbstständiger nach § 84 HGB
gegen eine Bausparkasse geführt werden.
Danke im Voraus

Eine Verjährung ist noch nicht eigetreten. Die Frist beginnt am Ende des Jahres zu laufen in welchen die Angelegenheit beendet wurde (Fälligkeit der Vergütung) Geht man also von einer Beendigung der Angelegenheit im Sommer 08 aus und einer Verjährunfsgrist von 3 Jahren wäre die Forderung nach Ablauf des 31.12.2011 verjährt.

ml