Verjährung Arbeitszeugnis erstellen

Hallo,

gibt es eine Frist für das Erstellen eines Arbeitszeugnisses?

Kann ein Arbeitnehmer nach 2,3 oder 5 Jahren noch auf eine Ausstellung eines Arbeitszeugnisses pochen?
Wie sieht es aus, wenn ein Arbeitsgericht den Arbeitgeber zum Ausstellen eines wohlwollendes A-Zeugnisses verurteilt, dieser seitens des Arbeitgebers aber nicht ausgestellt wird, bzw. angeblich versandt wurde aber nie ankam.

Gruß
Bori

Auch hallo

gibt es eine Frist für das Erstellen eines Arbeitszeugnisses?

Nur die regulären Fristen.
Der AZ-Inhaber sollte aber schnellstmöglich (~6 Monate nach Beendigung des AV) auf Ausstellung desselben pochen:
-wer weiss, wer sich nach x Jahren nach an die Leistung(en) erinnert (oder erinnern will) ?
-ein zu spätes Ausstellungsdatum lässt sich als Problem mit dem Ex-AG interpretieren
usw…

mfg M.L.

Hallo,

das ist so falsch. Genau aus dem geschilderten Grund des abnehmenden Erinnerungsvermögens unterliegen Zeugnisansprüche einem schnellen Verfall.

Die gesetzliche Verjährung tritt nach 3 Jahren ein. Eine kürzere Ausschlussfrist kann sich jedoch sowohl aus dem Arbeitsvertrag als auch aus einem Tarifvertrag ergeben. Ist da z.B. geregelt, dass sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschlossen sind, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltendgemacht werden, so bezieht sich dies auch auf den Zeugnisanspruch.

Daneben beurteilt die Rechtsprechung den Zeugnisanspruch nach den allgemeinen Grundsätzen der Verwirkung. Die Rechtsprechung ist uneinheitlich, manche Gerichte sehen bereits nach sechs Monaten den Zeugnisanspruch als verwirkt an, andere erst nach zwei oder sogar drei Jahren.

VG
EK

Zusatzfrage: Aussteller Zeugnis
Guten Tag,
Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Ich habe noch eine Zusatzfrage.
Ist es gesetzlich geregelt, wer seitens des Arbeitgebers ein Zeugnis ausstellt?
Sowohl bezogen auf eine bestimmte Personengruppe (z.B. normale Abteilungsleiter, Personalabteilung, GF), aber auch im speziellen eine bestimmte Dependance.
In einem Deutschlandweit tätigen Unternehmen mit zum Teil eigenständigen GmbHs vor Ort (zum Beispiel besitzt das Hauptunternehmen 80 % des lokalen Hauses, 20 % gehören dem lokalen Geschäftführer):
Muss da der Ortsansässige GF das Zeugnis erstellen oder kann das über die dt. Zentrale gehen, die keinen eigentlichen Einblick in die Arbeit des Arbeitnehmers hatten und ein Standard Zeugnis für ein Standardbeschäftigung (z.B. Verkäufer Note gut) gehen?

Gruß
Bori

Hallo,

da gibt es viele Konstellationen, es muss als Unterzeichner jemand genannt sein, der über dem Arbeitnehmer steht und das Unternehmen nach außen vertreten kann.

http://www.berufsstrategie.de/bewerbung-karriere-sof…

VG
EK