Verjährung-Aufbewahrungsfrist-

Hallo zusammen,
(fyi dieser Artikel ist bereits in Rechtsfragen gepostet, ich hatte nur den Eindruck, dass dieses Forum ggf. das Bessere ist)

mal angenommen ein Transporteur hat vielleicht (er weiss es nicht mehr) vor ungefähr 11 Jahren Waren bei einem Versender abgeholt und wenn es so gewesen wäre auch beim Empfänger zugestellt.
Nach 11 Jahren meldet sich auf einmal der Empfänger und ist der Meinung, der Transporteur war nie bei ihm und er hätte die Ware nie erhalten. Kurz nach dem ominösen Transport hat der Transporteur seine Selbstständigkeit aufgegeben, alles hinter sich gelassen und auch entsprechend die Unterlagen dem Reisswolf zugeführt.
Nun die Fragen:
Gibt es eine Aufbewahrungspflicht für solche Unterlagen, die die 10 Jahre überschreitet?

Kann der Transporteur überhaupt noch haftbar gemacht werden?

Was können für rechtliche Folgen für den Transporteur entstehen? (Anzeige wegen Diebstahl? Unterschlagung? irgend was?)

Kann sich der Transporteur auf eine allgemeine Verjährung berufen?

Über Infos wäre der Transporteur sicher sehr erfreut und ich bedanke mich schon mal im Voraus in seinem Namen für rege Beteiligung.

Hallo zusammen,
(fyi dieser Artikel ist bereits in Rechtsfragen gepostet, ich
hatte nur den Eindruck, dass dieses Forum ggf. das Bessere
ist)

mal angenommen ein Transporteur hat vielleicht (er weiss es
nicht mehr) vor ungefähr 11 Jahren Waren bei einem Versender
abgeholt und wenn es so gewesen wäre auch beim Empfänger
zugestellt.
Nach 11 Jahren meldet sich auf einmal der Empfänger und ist
der Meinung, der Transporteur war nie bei ihm und er hätte die
Ware nie erhalten. Kurz nach dem ominösen Transport hat der
Transporteur seine Selbstständigkeit aufgegeben, alles hinter
sich gelassen und auch entsprechend die Unterlagen dem
Reisswolf zugeführt.
Nun die Fragen:
Gibt es eine Aufbewahrungspflicht für solche Unterlagen, die
die 10 Jahre überschreitet?

Nein, der Fall ist allemal nach 4 Jahren
vom Tisch

Kann der Transporteur überhaupt noch haftbar gemacht werden?

Nein, wenn es ein Auslandstansport unter cmr war ist der Fall nach 1 jahr verjährt.

Was können für rechtliche Folgen für den Transporteur
entstehen? (Anzeige wegen Diebstahl? Unterschlagung? irgend
was?)

vergess alles

Kann sich der Transporteur auf eine allgemeine Verjährung
berufen?

na klar, die haben doch nach 10 Jahren einen Sprung in der Schüssel

Über Infos wäre der Transporteur sicher sehr erfreut und ich
bedanke mich schon mal im Voraus in seinem Namen für rege
Beteiligung.

Grüße
Peter Lehnert
Spedition Lehnert & Co
www.ost-europa.de