Verjährung - Aufbewahrungspflicht- Nachweispflicht

Hallo zusammen,

mal angenommen ein Transporteur hat vielleicht (er weiss es nicht mehr) vor ungefähr 11 Jahren Waren bei einem Versender abgeholt und wenn es so gewesen wäre auch beim Empfänger zugestellt.
Nach 11 Jahren meldet sich auf einmal der Empfänger und ist der Meinung, der Transporteur war nie bei ihm und er hätte die Ware nie erhalten. Kurz nach dem ominösen Transport hat der Transporteur seine Selbstständigkeit aufgegeben, alles hinter sich gelassen und auch entsprechend die Unterlagen dem Reisswolf zugeführt.
Nun die Fragen:
Gibt es eine Aufbewahrungspflicht für solche Unterlagen, die die 10 Jahre überschreitet?

Kann der Transporteur überhaupt noch haftbar gemacht werden?

Was können für rechtliche Folgen für den Transporteur entstehen? (Anzeige wegen Diebstahl? Unterschlagung? irgend was?)

Kann sich der Transporteur auf eine allgemeine Verjährung berufen?

Über Infos wäre der Transporteur sicher sehr erfreut und ich bedankemich schon mal im Voraus in seinem Namen für rege Beteiligung.

Moien!

Muss der Spediteur nicht dem Versender belegen, daß die Ware abgeliefert wurde?? Dann dort mal nachhaken…

Bernd

Hallo Bernd,
also der Versender kann dem Spediteur nicht mal mehr belegen, dass er die Sendung abgeholt hat. Er vermutet es nur.

-(
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