Eine GmbH geht 1999 in Insolvenz.
Bank kündigt in 99 die Gesch.-Verbindung und schreibt den Geschäftsführer als Bürge, für den Kontokorrent an, ca. 50T -Saldo.
Der GF zahlt ab 2000 eine Rate die unter dem Zinssatz für den Saldo liegt letzte Rate 2004.
Das war der letzte Schriftverkehr mit dem GF.
2009 schreibt die Bank an die Eheleute und fordert für die in 1994 eingetragene Grundschuld für eine Eg-Wohnung die Notarielle Unterwerfung Zwangsvollstreckung.
Die Wohng wurde 2001 der Ehefrau (68) als Altersvorsorge überschrieben.
Die Ehefrau war nie in der GmbH beschäftigt und hatte auch kein eigenes Einkommen.
Greift hier auch evtl. eine Verjährung ?
Danke für eine Antwort
Döres.
Eine GmbH geht 1999 in Insolvenz.
Bank kündigt in 99 die Gesch.-Verbindung und schreibt den
Geschäftsführer als Bürge, für den Kontokorrent an, ca. 50T
-Saldo.
Der GF zahlt ab 2000 eine Rate die unter dem Zinssatz für den
Saldo liegt letzte Rate 2004.
Das war der letzte Schriftverkehr mit dem GF.
Ist dann nicht alles abbezahlt?
2009 schreibt die Bank an die Eheleute und fordert für die in
1994 eingetragene Grundschuld für eine Eg-Wohnung die
Notarielle Unterwerfung Zwangsvollstreckung.
Müsste sie nicht erstmal den Betrag reinfordern? Wieso gleich Zwangsvollstreckung?
Die Wohng wurde 2001 der Ehefrau (68) als Altersvorsorge
überschrieben.
Wurde dabei die Grundschuld gelöscht? Wohl kaum. Dann ist das Haus weiterhin als Pfand eingesetzt.
Die Ehefrau war nie in der GmbH beschäftigt und hatte auch
kein eigenes Einkommen.
spielt keine Rolle.
Greift hier auch evtl. eine Verjährung ?
Höchstens die Verjährung der Forderung (ob das so ist, kann ich nicht sagen) oder das Auslaufen der Bürgschaft. Sinnvollerweise schreibt man in die Bürgschaft, wie lange sie gilt, sonst erlischt sie nicht automatisch…
Wäre sie nämlich erloschen, hätte die Bank keine Handhabe. Übrigens: Wenn der Schuldner nicht zahlt, braucht die Bank nicht erst mahnen - sie kann gleich zum Bürgen gehen und das Geld fordern.
Hallo L.B. Danke für return AW.
Ich ergänze nachfolgend unten eingerückt.
Nochmals Danke und Gruß Döres
Eine GmbH geht 1999 in Insolvenz.
Bank kündigt in 99 die Gesch.-Verbindung und schreibt den
Geschäftsführer als Bürge, für den Kontokorrent an, ca. 50T
-Saldo.
Der GF zahlt ab 2000 eine Rate die unter dem Zinssatz für den Saldo liegt letzte Rate 2004.
Das war der letzte Schriftverkehr mit dem GF.
Ist dann nicht alles abbezahlt?
NEIN DIE RATE HAT NICHT EINMAL DIE ZINSEN GEDECKT
2009 schreibt die Bank an die Eheleute und fordert für die in
1994 eingetragene Grundschuld für eine Eg-Wohnung die
Notarielle Unterwerfung Zwangsvollstreckung.
Müsste sie nicht erstmal den Betrag reinfordern? Wieso gleich
Zwangsvollstreckung?
DIE BANK SCHRIEB AN EHEL: "SIE STELLTEN SICHERHEITEN
WIR BITTEN UM MITTEILUNG WIE SIE IHRE VERPFLICHTUNG ERFÜLLEN WOLLEN:
DAS IST DOCH KEIN MAHNBESCHEID:
Die Wohng wurde 2001 der Ehefrau (68) als Altersvorsorge
überschrieben.
Wurde dabei die Grundschuld gelöscht? NEIN . Dann ist das
Haus weiterhin als Pfand eingesetzt.
Die Ehefrau war nie in der GmbH beschäftigt und hatte auch
kein eigenes Einkommen.
spielt keine Rolle.
Greift hier auch evtl. eine Verjährung ?
Höchstens die Verjährung der Forderung (ob das so ist, kann
ich nicht sagen) oder das Auslaufen der Bürgschaft.
Sinnvollerweise schreibt man in die Bürgschaft, wie lange sie
gilt, sonst erlischt sie nicht automatisch…
Wäre sie nämlich erloschen, hätte die Bank keine Handhabe.
Übrigens: Wenn der Schuldner nicht zahlt, braucht die Bank
nicht erst mahnen - sie kann gleich zum Bürgen gehen und das
Geld fordern
DER GF BÜRGE HAT JA BIS 2004 DIE VG. RATE BEZAHLT:
DAS BESAGTE SCHREIBEN AN EHEL: KAM ERST 4 JAHRE SPÄTER
1999
Liegt da schon Verjährung vor?
Hallo L.B. Danke für return AW.
Ich ergänze nachfolgend unten eingerückt.
Nochmals Danke und Gruß Döres
Eine GmbH geht 1999 in Insolvenz.
Bank kündigt in 99 die Gesch.-Verbindung und schreibt den
Geschäftsführer als Bürge, für den Kontokorrent an, ca. 50T
-Saldo.
Der GF zahlt ab 2000 eine Rate die unter dem Zinssatz für den Saldo liegt letzte Rate 2004.
Das war der letzte Schriftverkehr mit dem GF.
Ist dann nicht alles abbezahlt?
NEIN DIE RATE HAT NICHT EINMAL DIE ZINSEN GEDECKT
2009 schreibt die Bank an die Eheleute und fordert für die in
1994 eingetragene Grundschuld für eine Eg-Wohnung die
Notarielle Unterwerfung Zwangsvollstreckung.
Müsste sie nicht erstmal den Betrag reinfordern? Wieso gleich
Zwangsvollstreckung?
DIE BANK SCHRIEB AN EHEL: "SIE STELLTEN SICHERHEITEN
WIR BITTEN UM MITTEILUNG WIE SIE IHRE VERPFLICHTUNG ERFÜLLEN WOLLEN:
DAS IST DOCH KEIN MAHNBESCHEID:
Die Wohng wurde 2001 der Ehefrau (68) als Altersvorsorge
überschrieben.
Wurde dabei die Grundschuld gelöscht? NEIN . Dann ist das
Haus weiterhin als Pfand eingesetzt.
Die Ehefrau war nie in der GmbH beschäftigt und hatte auch
kein eigenes Einkommen.
spielt keine Rolle.
Greift hier auch evtl. eine Verjährung ?
Höchstens die Verjährung der Forderung (ob das so ist, kann
ich nicht sagen) oder das Auslaufen der Bürgschaft.
Sinnvollerweise schreibt man in die Bürgschaft, wie lange sie
gilt, sonst erlischt sie nicht automatisch…
Wäre sie nämlich erloschen, hätte die Bank keine Handhabe.
Übrigens: Wenn der Schuldner nicht zahlt, braucht die Bank
nicht erst mahnen - sie kann gleich zum Bürgen gehen und das
Geld fordern
DER GF BÜRGE HAT JA BIS 2004 DIE VG. RATE BEZAHLT:
DAS BESAGTE SCHREIBEN AN EHEL: KAM ERST 4 JAHRE SPÄTER
Zitate werden automatisch gekennzeichnet, daher steht am anfang ein :
NEIN DIE RATE HAT NICHT EINMAL DIE ZINSEN GEDECKT
Dann ist also noch was offen, somit versucht die Bank natürlich, was zu bekommen.
DIE BANK SCHRIEB AN EHEL: "SIE STELLTEN SICHERHEITEN
WIR BITTEN UM MITTEILUNG WIE SIE IHRE VERPFLICHTUNG ERFÜLLEN
WOLLEN:
DAS IST DOCH KEIN MAHNBESCHEID:
Nein, aber eine Mahnung. Voraussetzung für Mahnverfahren (Mahnbescheid, Vollstreckung)
Wurde dabei die Grundschuld gelöscht?
NEIN.
Dann ist das Haus weiterhin als Pfand eingesetzt.
DER GF BÜRGE HAT JA BIS 2004 DIE VG. RATE BEZAHLT:
DAS BESAGTE SCHREIBEN AN EHEL: KAM ERST 4 JAHRE SPÄTER
Liegt da schon Verjährung vor?
Kann ich konkret nicht sagen. Man muss schon auf Verjährung berufen (=der Bak in einem Schreiben das mitteilen), die Bank kann natürlich auch ohne Rechtsgrundlage mal ne Forderung stellen. Wenn der Schuldner dann zahlt, ist der der Dumme und die Bank lacht.