Hallo zusammen,
mal folgenden theoretischen Fall angenommen:
Gegen den Bürger B wird eine Abrissverfügung erlassen, weil er einen genehmigungsunfähigen Anbau formell und materiell illegal errichtet hat. Im selben Schreiben wird ein Zwangsgeld für die Zuwiderhandlung angedroht. Die Verfügung ist bestandskräftig geworden. Das Bauamt teilt dem B aber mit, dass es vor Ablauf von 5 Jahren keine weiteren Vollstreckungshandlungen vornehmen wird, um dem B die Amortisierung seiner Investitionskosten (quasi durch „Abwohnen“ in dieser Zeit) zu ermöglichen. Dabei berechnet sich diese Frist nach der Dauer eines fiktiven Rechtsstreits bis zu einem rechtskräftigen Urteil in dieser Sache durch alle Instanzen.
Verjährt diese Abrissverfügung dabei auf irgendeine Weise? Kann eine solche Verfügung überhaupt irgendwie verjähren? Kann das Bauamt nach Ablauf dieser 5 Jahre ohne weiteres vollstrecken, wenn der Anbau dann noch steht? Oder verwirkt Sie ihren Anspruch dadurch auf irgendeine Weise?
Danke für eure Tipps und Anregungen,
Moritz