Verjährung bei §§ 184, 185 StGB?

Hallo zusammen,

wann verjährt eine Beleidigung bzgl. o. g. §§?

Fiktiver Fall:

A (volljährige Mutter) schenkt B (4jährige Tochter), welche bei C (volljähriger Vater) lebt, eine DVD, auf welcher sich Bilder und Videos befinden, auf welche A, B und C zu sehen sind, als Erinnerung (dazu weiter unten mehr!). Auf diese DVD hat A aus Versehen ein Video kopiert, auf welchem A beim GV mit dem neuen volljährigen Partner von A (D) zu sehen ist. Natürlich ist dies absolut unabsichtlich geschehen. A kann sich das selbst nicht erklären! Natürlich ist dies unverzeihlich und leider nicht rückgängig zu machen.

C guckt sich die DVD im Beisein von B an und sieht plötzlich dieses Video.

C sieht sich und B beleidigt und stellt eine Anzeige wegen Beleidigung unter Angabe o. g. §§.

Die DVD haben B und C am 27.05.10 erhalten.

Natürlich weiß A nicht, wann B und C diese DVD angeschaut haben.

Da sich A und B vor Gericht wegen dem alleinigen bzw. gemeinsamen Sorgerecht streiten und am 22.11.10 erneut ein Gerichtstermin war, kam dieses Video zur Sprache. C hat nicht erwähnt, wann C dieses Video gesehen hat. Hat aber gesagt, dass C das die DVD und somit das Video mit B angeschaut oder zumindest begonnen hat, dieses anzuschauen.

Da die Chancen von A auf gemeinsames Sorgerecht sehr gut sind und C das sicherlich weiß, stellt C dann diese Anzeige, um A natürlich schlecht darzustellen in Bezug auf dieses Sorgerechtsverfahren.

Die Vorladung ist datiert mit 20.12.10.

A ist als Beschuldigte vorgeladen und D als Zeuge.

Bitte um eure Antworten.

Vorab vielen lieben Dank.

Viele Grüße

Hallo,

da ein Vorsatz gefehlt hat, sehe ich die Beleidigung schon mal nicht zutreffend, von einer fahrlässigen Beleidigung habe ich noch nichts gehört.

Bei §184 könnte es schon wackeliger werden, denn hier steht:

… einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht …

aber auch hier würde ich das so lesen, dass hier eine einfache Fahrlässigkeit nicht wirklich für eine nennenswerte Strafe reicht.

Wenn das im Mai 2010 passiert ist, ist das noch nicht verjährt.
§79 StGb Verjährungsfrist: …fünf Jahre bei Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr und bei Geldstrafe von mehr als dreißig Tagessätzen,…

Viele Grüße
Lumpi