Hallo zusammen,
wann verjährt eine Beleidigung bzgl. o. g. §§?
Fiktiver Fall:
A (volljährige Mutter) schenkt B (4jährige Tochter), welche bei C (volljähriger Vater) lebt, eine DVD, auf welcher sich Bilder und Videos befinden, auf welche A, B und C zu sehen sind, als Erinnerung (dazu weiter unten mehr!). Auf diese DVD hat A aus Versehen ein Video kopiert, auf welchem A beim GV mit dem neuen volljährigen Partner von A (D) zu sehen ist. Natürlich ist dies absolut unabsichtlich geschehen. A kann sich das selbst nicht erklären! Natürlich ist dies unverzeihlich und leider nicht rückgängig zu machen.
C guckt sich die DVD im Beisein von B an und sieht plötzlich dieses Video.
C sieht sich und B beleidigt und stellt eine Anzeige wegen Beleidigung unter Angabe o. g. §§.
Die DVD haben B und C am 27.05.10 erhalten.
Natürlich weiß A nicht, wann B und C diese DVD angeschaut haben.
Da sich A und B vor Gericht wegen dem alleinigen bzw. gemeinsamen Sorgerecht streiten und am 22.11.10 erneut ein Gerichtstermin war, kam dieses Video zur Sprache. C hat nicht erwähnt, wann C dieses Video gesehen hat. Hat aber gesagt, dass C das die DVD und somit das Video mit B angeschaut oder zumindest begonnen hat, dieses anzuschauen.
Da die Chancen von A auf gemeinsames Sorgerecht sehr gut sind und C das sicherlich weiß, stellt C dann diese Anzeige, um A natürlich schlecht darzustellen in Bezug auf dieses Sorgerechtsverfahren.
Die Vorladung ist datiert mit 20.12.10.
A ist als Beschuldigte vorgeladen und D als Zeuge.
Bitte um eure Antworten.
Vorab vielen lieben Dank.
Viele Grüße