Hallo Fachleute,
nehmt an Herr X. lässt anbauen. Hierbei wird sich nicht genau an den genehmigten Bauplan gehalten (es geht um 6 cm mehr zum Nachteil des Nachbarn.) Herr X ist davon ausgegangen er sei im Recht. Die Geschichte ist jetzt 9 Jahre her. Kann der Nachbar - (es gab keinerlei schriftlichen Briefwechsel) hier noch monieren? Ist das nicht verjährt?
LG Melli
nehmt an Herr X. lässt anbauen. Hierbei wird sich nicht genau
an den genehmigten Bauplan gehalten (es geht um 6 cm mehr zum
Nachteil des Nachbarn.) Herr X ist davon ausgegangen er sei im
Recht. Die Geschichte ist jetzt 9 Jahre her. Kann der Nachbar
- (es gab keinerlei schriftlichen Briefwechsel) hier noch
monieren? Ist das nicht verjährt?
Da müsste erst mal geklärt werden, worum genau es bei „6 cm zum Nachteil des Nachbarn“ handelt.
Privatrechtlich (Nachbar als Anspruchsteller) ist das ganze vermutlich verjährt.
Öffentlich-rechtlich (die Allgemeinheit als Anspruchsteller) ist das Bauvorhaben durch die Abweichung möglicherweise sowohl materiell als auch formell illegal. Da gibt es keine Verjährung, jedenfalls nicht, so lange das Baurechtsamt keine positive Kenntnis von der Abweichung hat.
s.
Hallo!
ja und nein !
es kommen nämlich 2 Fristen in Betracht. 3 Jahre und 30 Jahre !
siehe hier : http://www.immobilien-dp.de/Verjaehrung-und-UEberbau…
Hallo,
für die bauordnungswidrige Unterschreitung von Mindestgrenzabständen gibt es keine Verjährungsfrist. Dadurch wird ein solches Bauvorhaben in der Regel ein „Schwarzbau“.
Man kann das durch Baulast (oder in sehr seltenen Fällen - zB bei Nebenanlagen - durch eine nachbarrechtliche Zustimmung) nachträglich legalisieren. Diese Erklärung (über eine Baulast oder eine Nachbarzustimmung) kann der Nachbar abgeben, muss es aber in der Regel nicht. Gibt er sie nicht ab, endet es in der Regel im Rückbau.
In sehr seltenen Ausnahmefällen kann der Nachbar seine Zustimmung nicht mehr verweigern, wenn man ihm nachweisen kann, dass er der Unterschreitung bereits vorher zugestimmt hat, das wird aber bei „Schwarzbauten“ normalerweise kaum gelingen.
Dass es eine ganze Zeit dauern kann, bis so ein Schwarzbau auffällt, ist normal. Normalerweise fällt es genau dann auf, wenn dem Nachbarn die sechs cm fehlen… zB im Lageplan seines eigenen Bauantrags.
Gruß vom
Schnabel