Hallo, eine allgemeine Frage
A bucht bei B eine Reise im Juni 2009. Diese wird nicht bezahlt, da A stornieren will. B storniert darauf hin die Reise des A nach dessem Willen. B berechnet A die Stornokosten, die A aber nicht bezahlt. A reagiert nicht auf Mahnung, stimmt aber nach weiteren Mahnungen einer Ratenzahlung zu. Da A inzwischen Leistungen nach SGB II erhält beginnt er aber gar nicht erst mit der Ratenzahlung. B erhält daraufhin von der ab April 2010 amtlich bestellten Betreuerin ein Schreiben mit der Bitte um weitere Stundung.
Die offene Forderung ist entstanden, bevor eine amtliche Betreuung (für alle Vermögensfragen) angeordnet wurde.
Frage: Läuft die Verjährung trotzdem weiter, sprich nach 3 Jahren ist der Anspruch weg und B bekommt nichts? Muss B gerichtlich mahnen und die Forderung einklagen, um einen 30jährigen Titel zu bekommen? Kann A bzw. inzwischen dessen Betreuer sich mit Stundungsbitten über die 3 Jahre „retten“ und ist dann die Forderung los? Oder setzt die Verjährung aus? A hat vermögende Eltern und sollte dann ein 30jähriger Titel bestehen würde ja sicherlich irgendwann mal ein Erbe zu erwarten sein, das dann wieder für die bis dahin sicherlich kräftig gestiegenen offenen Forderungen draufginge… A hat daher ein Interesse, dass es nicht zu einem 30jährigen Titel kommt.