Es gibt Nachzahlungsforderungen (Offene Ganztagsschule) von ca. 2000 EUR erhalten 01.01.07-31.07.09 aufgrund der inkorrekten Einkommenseinstufung. Es wurden nachweislich dem Jugendamt zugesandte Unterlagen im Juli 07 zur Verfügung gestellt. Seitdem wurde aufgrund nur dieses einen Steuerbescheides berechnet. Jetzt wurde im Mai 09 neu angefordert und nun fiel auf, dass die Eltern falsch eingestuft sind. Daher Nachzahlung und neue Bescheide. Ist das rechtens? Wie sieht es mit Verjährung aus?
Hi, weder von 07 und erst Recht nicht von 09 ist verjährt.
mfG ramses90