Verjährung bei Freiheitsberaubung / Kidnapping

Hallo )))

Wäre super wenn mir einer von euch (der es auch sicher weiß! – oder wenigstens glaubt sicher zu wissen) schreiben könnte, wann eine Freiheitsberaubung (?) verjährt.

Die Situation:
Vor ca. 9 Jahren wurde auf offener Straße eine junge Frau gewaltsam in ein Auto gestopft. Dies hatte ein junger Mann auf der Straße gesehen kam zu Hilfe angerannt hat aber dann doch Angst bekommen. Er hatte dann vermutlich die Polizei gerufen, die nach ca. 50 km mit drei Polizeiwagen die Kidnapper anhielten und die junge Frau befreit hatten. Da es der Ehemann mit seinem Schwager gemacht hatte, wurden die beiden nicht angezeigt. Seit dem gab es leider unzählige ähnliche Zwischenfälle…

Ist es womöglich bereits verjährt - würde mich über zahlreiche Beteiligung freuen!

Schöne Gruße

Da es der Ehemann
mit seinem Schwager gemacht hatte, wurden die beiden nicht
angezeigt.

den satz muss man sich auf der zunge zergehen lassen…

die freiheitsberaubung braucht auch kein mensch „anzeigen“, da es kein antragsdelikt ist, die staatsanwaltschaft wird also von amts wegen ermittelt.

freiheitsberaubung verjährt nach § 239 I, 78 III nr.4 stgb in 5 jahren. nötigung wird von der freiheitsberaubung (wohl) verdrängt.