Hallo Leute!!
Wer von euch kann mir sagen,ob es beim Verleihen von Geld Verjährungsfristen gibt.Und zwar hab ich von einen Fall gelesen,das jemand 20.000 Mark(ja,die gute alte Mark)verliehen hat,seine Partnerin hat aber nichts gewusst.Da der Mann jetzt verstorben ist,hat die Frau jetzt erst den Schuldschein gefunden,der von beiden Seiten(Geldgeber und Schuldner )unterschrieben ist.
Das ganze geschah im Jahre 1996!!
Und jetzt die Frage:Verjährt ja oder nein??
Viele liebe Güße Ela
Steht in dem Schein irgend eine Rückzahlfrist? Irgendwelche Zinsvereinbarungen?
Ein Teil der Zinsansprüche dürfte im Ernstfall als verjährt gelten, die Rückzahlung hingegen nicht.
Gruß Ivo
Unter Umständen kann eine Forderung auch „verwirkt“ sein. Verwirkt ist eine Forderung dann, wenn sie über einen langen Zeitraum nicht geltend gemacht wurde und der Gläubiger auch nicht mehr damit rechnen musste, dass er die Forderung noch begleichen muss. Dies im Einzelfall zu entscheiden ist sehr schwierig - aber es gibt diese Verwirkung.
T.
…der Schuldner natürlich nicht mehr damit rechnen musste…
Hallo Thomas!!
So wie ich das in Erinnerung habe,hat die Frau aber die ganze Zeit nichts davon gewusst,das ihr Partner das Geld verliehen hat.Sie fand den Schuldschein ja erst vor kurzem.
Mfg Ela