Verjährung bei Geschwindigkeitsüberschreitung

Hallo,
also im Archiv habe ich schon fleißig geblättert und auch
diverse links verfolgt. Leider fand ich aber nichts.
Wenn man denn also zu schnell gefahren ist, nach welcher
Zeit braucht man denn den ersten Anhörungsbogen zB. für eine
Owi mit einer Verwarnung von 75DM nicht mehr beachten,
oder kann die Zahlung wegen Verjährung ablehnen?
Da habe ich mal was von sechs Wochen gehört, nach der der Bogen
zugestellt sein muß. Stimmt das?

Danach, sicher der ganze Kram mit den drei Monaten usw. wie ich im Archiv gelesen habe. Aber davor, das möchte ich wissen1

Danke
Frank

Hi,
3 Monate - und auch das nur mit bestimmten Bedingungen, darunter ist nichts mit Verjährung.

Gruß,
Micha

OK, dann muß ich halt zahlen!
Oder nee, als Gegenleistung will ich auch ein Bild von mir,
also erstmal die Anhörung ausfüllen.

Danke Dir
Frank

sind aber teure Passbilder…

:wink:))

nee, nicht Passbilder sonder (S)Passbilder
man muß nur den Humor dabei behalten.
Wenn ich nicht irre, habe ich vielleicht sogar
halbwegs noch ein grinsen zustandebekommen

man bin ich wieder geschwätzig heute

sind aber teure Passbilder…

:wink:))