Entziehung Minderjähriger nach 5 Jahren
Angeregt durch den aktuellen Fall in den USA bei der eine
Frau vor 24 Jahren ein Baby aus der Klinik entführte und das
Kind nun den eigenen Fall aufklären konnte, stelle ich mir die
Frage, wie dieser Fall in Deutschland strafrechtlich zu
bewerten wäre.
§ 235 StGB
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
[…]
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält."
http://dejure.org/gesetze/StGB/235.html
§ 78 StGB
(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist
[…]
4. fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,"
http://dejure.org/gesetze/StGB/78.html
Kann es sein, dass die Frau strafrechtlich nichts zu
befürchten hätte, weil die Entführung vor 24 Jahren bereits
verjährt ist?
Die Entziehung Minderjähriger verjährt nach 5 Jahren, es gibt aber weitere Entführungsdelikte:
Erpresserischer Menschenraub (§ 239a StGB), Geiselnahme (§ 239b StGB) und Verschleppung (§ 234a StGB) verjähren nach 20 Jahren, Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) nach 5 Jahren, bzw bei Spezialfällen früher oder später, die Höchststrafen sind aber direkt in den Paragraphen nachzulesen und die dazugehörigen Verjährungsfristen in § 78 StGB.
Gruß
Paul