Hallo liebe Wissenden!
Ich möchte wissen, wann eine Verletzung der Schweigepflicht verjährt. Man nehme folgenden Fall an:
Ein Mädchen wird von dem Freund ihrer Mutter geschlagen und misshandelt, traut sich aber nicht, es einem Erwachsenen zu erzählen. Im Rahmen einer Familientherapie, in der bei einer öffentlichen Einrichtung eine Psychologin mit der Familie spricht, erzählt das Kind der Therapeutin (in einem Einzelgespräch, weil sie weiß, dass die Frau es von Berufs wegen für sich behalten muss) vorsichtig von einem Fall. Doch diese Psychologin ist seit der Schulzeit gut mit dem Täter befreundet (was das Mädchen nicht weiß) und hat nichts besseres zu tun, als ihm die Vorwürfe zu erzählen, was die Situation für das Kind verschlimmert. Es vertraut sich nach diesem Erlebnis keinem Erwachsenen mehr an.
Nach etwa 16 Jahren (die Erlebnisse wurden weitgehend verdrängt) passiert etwas, das die Erlebnisse wieder hochkommen lässt. (Da gibt es einen med. Fachbegriff für so einen Auslöser, weiß ich aber leider nicht). Kann die inzwischen erwachsene Geschädigte die Psychologin noch anzeigen, bzw. evtl. auch Schadenersatz von ihr verlangen??
Es ist eine lange Zeit, aber ich habe noch im Hinterkopf, dass es irgendwo eine (noch nicht sehr alte) Rechtssprechung gibt, die das zulässt, weil eben die Sache verdrängt wurde oder so…
Vielen DANK!!
Iris
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