Verjährung bei mediz. Schweigepflichtsverletzung?

Hallo liebe Wissenden!

Ich möchte wissen, wann eine Verletzung der Schweigepflicht verjährt. Man nehme folgenden Fall an:
Ein Mädchen wird von dem Freund ihrer Mutter geschlagen und misshandelt, traut sich aber nicht, es einem Erwachsenen zu erzählen. Im Rahmen einer Familientherapie, in der bei einer öffentlichen Einrichtung eine Psychologin mit der Familie spricht, erzählt das Kind der Therapeutin (in einem Einzelgespräch, weil sie weiß, dass die Frau es von Berufs wegen für sich behalten muss) vorsichtig von einem Fall. Doch diese Psychologin ist seit der Schulzeit gut mit dem Täter befreundet (was das Mädchen nicht weiß) und hat nichts besseres zu tun, als ihm die Vorwürfe zu erzählen, was die Situation für das Kind verschlimmert. Es vertraut sich nach diesem Erlebnis keinem Erwachsenen mehr an.

Nach etwa 16 Jahren (die Erlebnisse wurden weitgehend verdrängt) passiert etwas, das die Erlebnisse wieder hochkommen lässt. (Da gibt es einen med. Fachbegriff für so einen Auslöser, weiß ich aber leider nicht). Kann die inzwischen erwachsene Geschädigte die Psychologin noch anzeigen, bzw. evtl. auch Schadenersatz von ihr verlangen??

Es ist eine lange Zeit, aber ich habe noch im Hinterkopf, dass es irgendwo eine (noch nicht sehr alte) Rechtssprechung gibt, die das zulässt, weil eben die Sache verdrängt wurde oder so…

Vielen DANK!!

Iris

Hallo Iris,

ich empfehle Dir einen Blick auf http://www.selbsthilfe-missbrauch.de/hilfe/gesetze/d…. Was die Psychologin angeht: sofern die Geschichte nicht verjährt ist, könnte auch sie zur Verantwortung gezogen werden:

  1. § 203 StGB - Verletzung von Privatgeheimnissen: Nicht nur Ärzte & Co. sondern auch Psychologen haben gefälligst die Schnauze zu halten.
  2. Wird sie deswegen verknackt (es könnte auch Mittäterschaft durch Unterlassen in Frage kommen), wird in der Regel auch der Anspruch auf Schadenersatz bzw. Schmerzensgeld bejaht.
  3. Es heißt zwar, daß die eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, aber auch die standes- bzw. berufsrechtlichen Konsequenzen (das Gericht kann auch ein Berufsverbot verhängen).

Viele Grüße

Renee

PS. Die Infos - wie üblich - ohne jegliche Gewähr. Heute würde ich eh nicht einmal für meinen Namen garantieren… :wink:))

Vielen lieben Dank dir! *owt*

OWT