Verjährung bei Mord

Hallo,

bis 1969 gab es eine Verjährungsfrist von zwanzig Jahren für Mord in der BRD, von 1979 ab gab es bei Mord keine Verjährung mehr.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mord

Wie erklärt sich da die Mordanklage des Oberlandesgerichtes Stuttgart gegen Verena Becker? Am 7. April 1977 wurde der damalige Generalbundesanwalts ermordet.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,708…

1977 existierte (bis 1979) aber noch eine dreißigjährige Verjährungsfrist für Mord.
Habe ich da etwas falsch verstanden oder kennt das Oberlandesgericht das Gesetz nicht besonders gut.

Gruß

Wie erklärt sich da die Mordanklage des Oberlandesgerichtes
Stuttgart gegen Verena Becker? Am 7. April 1977 wurde der
damalige Generalbundesanwalts ermordet.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,708…

1977 existierte (bis 1979) aber noch eine dreißigjährige
Verjährungsfrist für Mord.
Habe ich da etwas falsch verstanden oder kennt das
Oberlandesgericht das Gesetz nicht besonders gut.

die einführung der unverjährbarkeit von mord gilt rückwirkend.
das ist mit art. 103 II gg vereinbar, da „Art. 103 II GG nichts über die Dauer des Zeitraums, während dessen eine in verfassungsmäßiger Weise für strafbar erklärte Tat verfolgt und durch Verhängung der angedrohten Strafe geahndet werden darf. Er verhält sich nur über das „von wann an“, nicht über das „wielange“ der Strafverfolgung.“

zu finden in BVerfGE 25, 269 - Verfolgungsverjährung

Hallo!

bis 1969 gab es eine Verjährungsfrist von zwanzig Jahren für
Mord

Ich bin kein Jurist, aber wenn man sich die Begründung für die Verlängerung der Verjährungsfrist im Jahre 1969 durchliest, dann ergibt sich daraus eigentlich Deine Antwort.

http://de.wikipedia.org/wiki/Mord#Verj.C3.A4hrung

Wenn es so wäre (wie Du implizit vorausetzt), daß die zum Tatzeitpunkt geltende Verjährungsfrist maßgeblich ist, dann wäre es sinnlos, die Verjährungsfrist zu verlängern, um die Verjährung bereits begangener Taten zu verhindern. Da genau das aber 1969 getan wurde, kann es so nicht sein, denn sonst wäre das damals sinnlos gewesen. Anscheinend ist nicht relevant, welche Verjährungsfrist zum Tatzeitpunkt bestanden hat, sondern es ist nur maßgeblich, ob das Fristende erreicht wurde, während eine bestimmte Verjährungsfrist gegolten hat.

So erschließe ich mir das aus der Geschichte der Verjährungsfrist.

Gruß,
Max