Verjährung bei Rechnungen

Hallo,

ich war letztes Jahr im September als Schauspielerin tätig und habe bis jetzt vergessen, dafür eine Rechnung zu stellen. Kann ich das immer noch nachholen? Der Produzent meinte, das sei zu spät, da die Rechnung mit dem Jahreswechsel verjährt sei, also ab 31.12.2010. Das kann ich mir nicht vorstellen, da bis dahin ja nur drei Monate vergangen waren. Wer kann mir eine Auskunft geben?
Danke!

Ich weiss es leider nicht, aber ich schreibe schon lange Rechnungen und habe noch nie gehört, dass diese verjähren können, das ist sehr unwarscheinlich.

Hallo,

wie verjährt? Du hast eine Leistung gebracht, die noch nicht bezahlt worden ist. Ruf mal nen Anwalt an und frag nach einer Auskunft ohne viel Kohle zu zahlen!!
Denn das stimmt absolut nicht. Zur Verjährung wie das Wort schon sagt, gehören noch einige…glaube 5 Jahre…
Lass Dich nicht betuppen. Das wär ja auch was.
Gruß

So viel ich weiß, verjähren Rechnungen nach 3 Jahren und der Produzent blufft.
Sehr ärgerlich sowas, aber lass Dich nicht verunsichern.
Das Geld steht Dir zu!

Hallo Lady Luna,

toller Name „Lady Luna“
also

  1. nicht so viel nachdenken einfach Rechnung stellen, sofort.
  2. Verjährung wegen Jahreswechsel hört sich nach Blödsinn an. Wie soll das bei Sylvesterveranstaltungen denn funktionieren?
  3. Rechtsberatung bei wer weiss was, oder kostenlos im Internet wenn sie tatsächlich nicht zahlen wollen.
  4. nächster Brief mit Inbezugnahme auf Paragrafen und Mahnung…
    hoffentlich bleibt dir das dann erspart

Viel Glück und Mut Lady Luna. Wir sehen uns bei der Oscarverleihung.

Mister Sun

Lars

Hallo,

  1. Als Schauspielerin bist du weisungsgebunden und laut Gesetz „abhängig beschäftigt“, das heißt sozialversicherungspflichtig tätig als so genannte „kurz befristet Beschäftigte“. Wenn dich ein Arbeitgeber als selbständig einstuft (also dich nicht auf Lohnsteuer sondern auf Rechnung abrechnet) ist das schon mal grenzwertig.
    Ob man selbständig oder beschäftigt ist, bestimmt weder man selbst noch der Arbeitgeber, sondern der Gesetzgeber, in Abhängigkeit von der Art der Tätigkeit.

Bei Schauspielern ist dies in der Vergangenheit oft (auch aus Unkenntnis) falsch gemacht worden. Auch aus diesem Grund hat sich der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler, bei dem auch viele Theaterschauspieler Mitglied sind, dieser Thematik angenommen. Dort kannst du auch noch mehr Informationen bekommen (www.bffs.de). Es gibt jeden ersten Montag im Monat in Hamburg, Berlin, Köln und München Treffen für Schauspieler, zu denen jeder Schauspieler gehen kann. Dort kannst du viele wichtige Informationen von Kollegen kriegen und auch Fragen stellen. Infos dazu auf der Webseite des Verbandes.

  1. Wenn du auf Rechnung arbeitest (was bei weisungsgebundenen Tätigkeiten ja wie oben ausgeführt eigentlich sowieso schon nicht korrekt ist), bist du selbständig und sehr viel schlechter geschützt als ein Arbeitnehmer, wenn z.B. ein Arbeitgeber die vereinbarte Gage nicht zahlt. Wenn du als Arbeitnehmer klagst, kommt das vor ein Arbeitsgericht und geht sehr schnell, als Selbständiger geht es vor ein Zivilgericht (glaube ich) und dauert manchmal zwei Jahre. Das nur generell zur Situation von Schauspielern und als Tipp für die Zukunft: sozialversichert arbeiten!

  2. Meines Wissens verjähren aber Rechnungen bzw. die daraus resultierenden Ansprüche erst nach zwei Jahren. Ich würde an deiner Stelle eine Rechnung schicken, mit den üblichen Angaben (nicht deine Steuernummer vergessen, die muss ja jetzt überall drauf sein) und einer Frist von zwei Wochen zur Begleichung. Kommentarlos. Wenn er dann nicht zahlt, schickst du eine Mahnung. Wenn dann immer noch nichts kommt: zweite Mahnung, Androhung von Konsequenzen, dann schließlich Titel erwirken. Aber schick erst mal die Rechnung, vielleicht zahlt er ja auch einfach. Die Info mit der „Verjährung“ nach drei Monaten ist meines Erachtens ziemlicher Quatsch. Bin allerdings kein Jurist, nur selber Schauspielerin.

Toi toi toi und liebe Grüße!

Hallo Luna;

ich bin mir da nicht sicher. Aber wenn du keine Rechnung gestellt hast bislang also auch keinen Anspruch gestellt hast, duerfte da noch nichts verjaehrt sein. Erst wenn du die Rechnung gestellt hast.
Meiner Meinung.
Doch schau mal hier rein:
http://www.handwerkermarkt.de/nachrichten/finanzen-s…
Zur Not frag mal einen Anwalt. Erstgespraeche sind kostenfrei.
Viel Glueck!

Meine erste Frage lautet:
Warum gibt es keinen Vertrag oder wenn ja, dann scheinbar unzureichend?! Das macht die ganze Angelegenheit natürlich sehr schwierig.
Ich werde mich aber erkundigen, inwieweit Du noch einen Rechtsanspruch auf die Gage hast!
Für heute viele Grüße
Georgina

Hallo Lady Luna,

ich bin zwar kein Jurist, aber ich bin mir sicher, dass Dein Anspruch nicht verjährt ist. Ich würde da einfach auf Dein Recht auf Bezahlung beharren. Laß Dich nicht abschrecken! War es für Film, TV oder Theater? Da gibt es nämlich jeweils Interessenvertretungen, an die Du Dich wenden kannst!

Ich hoffe, dass ich Dir ein wenig weiterhelfen konnte!

Viel Erfolg und schöne Grüße!

Christian Meier

Hallo Lady Luna,

kann ich mir auch nicht vorstellen. Das ist ja auch eine ziemliche Frechheit. Ich an deiner Stelle würde mal einen Medienanwalt anrufen. Hast du einen Vertrag? Steht da irgendetwas drinnen? Ich kenne einen netten Anwalt in Hamburg: Andreas Maier (www.brothers-in-law.de). Der hat mir bei kurzen Fragen auch immer umsonst geantwortet. Sonst würde ich einfach mal hoch pokern und den Produzenten noch einmal anrufen, behaupten du hast eine sehr gute Rechtsschutzversicherung, hättest dich erkundigt und würdest zur Not dein Geld einklagen. Mal sehen, was er dann sagt…

Viel Glück

Sorry, kann dir bei der Frage nicht weiterhelfen.

Lg Thomas

Keine Ahnung, ob dein Anspruch verjährt ist. Vermutlich ist es für den Produzenten echt doof/schwierig, dein Entgelt in einem anderen Geschäftsjahr zu verbuchen, und das Projekt ist buchhalterisch vielleicht schon abgeschlossen. Klar, dass er sich querstellt. Vielleicht lohnt es sich trotzdem, freundlich, aber hartnäckig dranzubleiben…