Hallo,
man erteilt im April 07 einen Auftrag einen defekten Reifen zu tauschen. Im Februar 2009 erhält man ein Schreiben mit einer Rechnungskopie und einer Auftragskopie vom September 2008, mit der Begründung das Service-Leasing zahlt nicht.
Verzugszinsen werden darin ab September 08 berechnet, plus Mahngebühren.
Sind diese Forderungen nicht verjährt?
Gruß,
Marcus
Doch
Die Frage war: Sind diese Forderungen nicht verjährt?
Neoch
Hallo!
Die Frage war: Sind diese Forderungen nicht verjährt?
Sowohl „nein“ als auch „doch“ sind als Antwort legitim, sollten die Forderungen tatsächlich nicht verjährt sein.
Man kann das „nicht“ sowohl als Verneinung als auch als Verstärkung im Sinne von „Diese Forderungen sind doch wohl schon verjährt, oder?“ sehen.
Eine Begründung der getroffenen Aussage(n) fehlt jeoch noch.
Gruß
Paul
Begründung: Regelmäßige Verjährungsfrist = 3 Jahre
Begründung: Regelmäßige Verjährungsfrist = 3 Jahre
greift aber nur wenn der schuldner auch zB ein gerichtliches Verfahren mit der Einrede der Verjährung entgegnet.
also Forderungen verrjähren nach 3 Jahren. Rechnung am 15.05.2008 erstellt - verjährt am 31.12.2011 -> Ratenzahlungen und Schuldtitel heben diese Frist auf!
Aussagen wie, hab die RG nicht bekommen zählen übrigends nicht. Für erfolgte Leistungen erhält man eine Rechnung.