Hallo,
angenommen, ein „Forscher“ hat 1969 ein heute artgeschütztes Tier von Südamerika illegal nach Deutschland gebracht. Kann er dafür heute noch zur Verantwortung gezogen werden oder verjähren solche Vergehen?
Danke
Slides-Only
Hallo,
Das wäre kein Vergehen gegen ein Tier- sondern gegen das ARTENschutzgesetz CITES, das die BRD in den 70er Jahren unterzeichnet hat.
Da 1969 nicht gegen ein Gesetz verstoßen wurde, kann m.E. nach auch nichts „verjähren.“
Bei Verkauf von Nachzuchten von Tieren und Pflanzen, die unter Artenschutzabkommen fallen, muß man den Nachweis erbringen, daß sie aus einer Nachzucht stammen und nicht der Natur entnommen worden sind (Das fiktive ursprüngliche Tier lebt ja wohl nicht mehr?). Das Gleiche gilt für Elfenbein, das man vor 1976 schon besessen hat oder alte Präparationsobjekte, da muss man bei Weiterverkauf das Alter und den Besitz vor diesem Zeitpunkt nachweisen.
Gruß
orangegestreift
Hallo,
die Verjährungsfrist hängt an der Höchststrafe für das entsprechende Vergehen, überschreitet aber 30 Jahre im Maximum nicht. D.h. 1999 wäre für alle denkbaren Vergehen Verjährung eingetreten.
Aber abgesehen davon wäre eine Verfolgung natürlich nur für eine Tat möglich, die zum Begehungszeitpunkt schon mit Strafe bedroht gewesen ist. Deine Frage klingt danach, als ob Du hier eine Geschichte meinst, die erst nachträglich mit Strafe bedroht worden ist. Eine solche braucht nicht zu verjähren, um sich sicher fühlen zu dürfen.
Gruß vom Wiz