Verjährung bei Verkehrsunfall?

Angenommen ein Radfahrer wird von einem abbiegenden Auto umgefahren, allerdings nicht schwer verletzt, nur Sachschaden am Fahrrad. Daraufhin wird der Unfall von der Polizei aufgenommen. Nun vergeht einige Zeit (ca ein halbes Jahr), weil der Fahrradfahrer beruflich viel um die Ohren hat, bis er die Reparaturkosten am Fahrrad vom Autofahrer einfordert, erhält aber auf seine Anfrage nie eine Antwort. Frage: Gibt es so eine Art Verjährung bei Verkehrsunfällen dieses kleinen Ausmaßes, also: kann der Autofahrer mit Recht nach einem bestimmten Zeitraum die Zahlungsaufforderung ignorieren?

Hallo,

da soll sich der Radfahrer mal schnell an die Versicherung des Autofahrers wenden. So schnell verjährt da nichts.

Gruß

hartmut

Verjährung gibt es sogar bei Unfällen größeren Ausmaßes. Aber nicht nach einem halben Jahr.

Levay

Hallo!

Schadensersatzansprüche verjähren nach zehn Jahren. Unverschuldet verunfallte Radfahrer, die beruflich viel um die Ohren haben, können Anwälte mit der Unfallschadensregulierung beauftragen, das kostet weder Zeit noch Geld.